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Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie: Sächsisches Handwerk kämpft in Brüssel um Ausnahmeregelung

Weitere bürokratische Hürden vermeiden

6. Juli 2016 | Das Europäische Parlament diskutiert derzeit den Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie. Dieser sieht vor, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, Unternehmen beim Abfalltransport von der Registerpflicht zu befreien, sofern sie im Jahr einen Schwellenwert von 20 Tonnen nicht überschreiten. "Diese Regelung wird von uns ausdrücklich begrüßt", so Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. "Verbesserungsbedarf sehen wir jedoch bei der Regelung für gefährliche Abfälle. Hier sieht der Kommissionsvorschlag aktuell keine Öffnungsklausel für den Transport geringer Menge vor, bis zu der eine Befreiung von der Registerpflicht möglich ist."

Dabei gelten bereits defekte Energiesparlampen oder ölbehaftete Wischtücher von Arbeiten an Ölheizungsanlagen als gefährliche Abfälle. Ihr Transport wäre in Zukunft nach europäischem Recht ab dem ersten Stück anzeigepflichtig. Für die Handwerksbetriebe würde dies dies zusätzliche Dokumentationspflichten und Kosten bedeuten.

Das sächsische Handwerk fordert daher auch für gefährliche Abfälle die Einführung eines Schwellenwertes, der entsprechend der geltenden deutschen Regelung bei zwei Tonnen liegen sollte. "Wir setzen uns dafür ein, dass die in Deutschland bewährte praxisfreundliche Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie auf die europäische Ebene übertragen wird. Gerade mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Europa hat die EU an dieser Stelle die Gelegenheit, ein Zeichen gegen Überregulierung aus Brüssel zu setzen", so Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. Das sächsische Handwerk hat sich bereits mit den zuständigen Europaabgeordneten Hermann Winkler (CDU), Dr. Peter Jahr (CDU), Constanze Krehl (SPD) und Dr. Cornelia Ernst (DIE LINKE) in Verbindung gesetzt.

"Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten dürfen nicht mit weiteren unnötigen bürokratischen Hürden belastet werden", erklärt Dietmar Mothes, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. "So sollte beispielsweise ein Malermeister auch zukünftig die Möglichkeit haben, Farbenreste von seiner Baustelle abzutransportieren, ohne dabei anzeigepflichtig zu sein."

Pressemitteilung vom 6. Juli 2016

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Dr. Andrea Wolter

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