Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk. Bild: fotolia.com - CandyBox-Images
CandyBox-Images / fotolia.com

900 Euro pro Jahr als Ausbildungsabgabe: SOKA-Bau erhebt Beitrag von Solounternehmern

Härtefallregelung bei geringen Einkünften

In die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) zahlt im Wesentlichen jeder Betrieb ein, der Bauleistungen erbringt - von A wie Anlageninstallation bis Z wie Zimmerei.

Die Beiträge dienen unter anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der überbetrieblichen Altersversorgung oder tragen zur branchenweiten Finanzierung der Berufsausbildung bei. Für letzteres erhebt die SOKA Bau seit 2015 einen Beitrag von Selbstständigen ohne Angestellte und Azubis.

Bis dahin wurden nur Unternehmen von der Beitragspflicht erfasst, die Angestellte und/oder Auszubildende beschäftigen. Weil aber auch Unternehmer, die aktuell als "Einzelkämpfer" unterwegs sind, von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren, haben die Tarifpartner beschlossen, auch diese an der Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens zu beteiligen. Die entsprechenden Regelungen wurden in den "Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe" (VTV) gepackt, der vom Bundesarbeitsministerium per Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14. Juli 2015 für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2015.

SOKA-Bau schreibt betroffene Unternehmen an

Betriebe ohne Angestellte und Azubis werden mit einem jährlichen Festbeitrag von 900 Euro zur Finanzierung herangezogen - jeweils für den Zeitraum von Oktober bis September des Folgejahres. Um Einzelunternehmen bei der Erhebung des Mindestbeitrages zu entlasten, wendet die SOKA-Bau auf Antrag eine Härtefallregelung an. Danach wird von der Erhebung des Mindestbeitrages abgesehen, wenn das zu versteuernde Einkommen des als Einzelunternehmer tätigen Betriebsinhabers im Vorjahr den einkommenssteuerlichen
Grundbetrag nicht übersteigt. Dies gilt bereits für den zum 20. November 2015 fälligen
Mindestbetrag. Zur Anwendung der Härtefallregelung sind ein formloser Antrag und die Kopie des Einkommenssteuerbescheides ausreichend.

Weitere Informationen zum Berufsbildungsverfahren des Baugewerbes stehen auf www.soka-bau.de bereit.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja www.foto-zentrum-leipzig.de

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de