
8,50 Euro Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk in der Lohngruppe 1 (Ost) ab 1. Januar 2015
Am 19. Dezember 2014 wurde die fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird in der Lohngruppe 1 (Ost) der Branchenmindestlohn an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Statt wie ursprünglich geplant 8,21 Euro gelten in dieser Lohngruppe ab 1. Januar 2015 ebenfalls 8,50 Euro.
Mindestlohn Gebäudereiniger | Ost | West |
ab 1. August 2014 | 7,96 Euro LG 1 10,31 Euro LG 6 | 9,31 Euro LG 1 12,33 Euro LG 6 |
ab 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2015) | 8,50 Euro LG 1 10,63 Euro LG 6 | 9,55 Euro LG 1 12,65 Euro LG 6 |
Die Verordnung und die Rechtsnormen des Tarifvertrages, insbesondere zu den Lohngruppen gehörenden Tätigkeiten gibt es auf der Internetseite des Bundesanzeigers www.bundesanzeiger.de beziehungsweise auf der Internetseite des Bundesinnungsverbandes für das Gebäudereinigerhandwerk unter www.die-gäudedienstleister.de.