
Archivbeitrag | Newsletter 202230. März 2022 / Vergabekonferenz zu regionalen Bauvorhaben
Seit etlichen Jahren laden die Handwerkskammer zu Leipzig, die IHK zu Leipzig sowie die Stadt Leipzig Unternehmer zur Vergabekonferenz ein, um über künftige Bauvorhaben in der Messestadt zu informieren. Für viele Bau- und Ausbauunternehmen ist die Konferenz ein Pflichttermin.
Nachdem die Vergabekonferenz 2021 als reine Online-Veranstaltung erfolgreich war, wird an diesem Konzept festgehalten. Am 30. März bieten die Veranstalter die Gelegenheit, sich über geplante Projekte der Leipziger Niederlassungen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) sowie der Stadt Leipzig zu informieren.
Gewerke, Losgrößen, Zeitschienen
In gewohnter Weise werden die wichtigsten Informationen übermittelt und es gibt Hinweise dazu, welche Gewerke bei den Vergaben der kommenden Monate gefragt sind, welche Losgrößen geplant sind und wie die Zeitschienen der Projekte aussehen. Selbstverständlich stehen die Referenten auch für die Fragen der Unternehmer zur Verfügung.
Um Anmeldung bis zum 28. März wird gebeten. Dafür genügt es, eine formlose E-Mail an die Vergabeexpertin der Handwerkskammer, Berit Hennig, zu senden. Vor der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer dann den Einwahllink.
Tagesordnung |
Begrüßung |
Wettbewerbsregister |
Bauvorhaben des Amtes für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig |
Bauvorhaben des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig |
Bauvorhaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Leipzig I |
Bauvorhaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Leipzig II |
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Anmeldung per E-Mail
Termin
30. März 2022 | 16 bis 18 Uhr
Informationen zum "neuen" Wettbewerbsregister
Im Rahmen der Vergabekonferenz 2022 erhalten Teilnehmende außerdem Informationen zum "neuen" Wettbewerbsregister. Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Daniel Soudry beleuchtet das beim Bundeskartellamt angesiedelte Register. Bereits seit Dezember 2021 werden bestimmte Rechtsverstöße wie Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung und arbeitsrechtliche Vergehen durch die Behörden an das Bundeskartellamt gemeldet, damit schwarze Schafe einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.
Ab Juni sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, Auskünfte aus dem Register darüber einzuholen, ob Bieter im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten geführt werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro netto müssen diese Informationen über Bieter berücksichtigt werden, bevor ein Zuschlag erteilt wird.
Wer mit einem Ausschlussgrund im Wettbewerbsregister gekennzeichnet ist, kann gegenüber dem Bundeskartellamt nachweisen, dass Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Rechtsverstöße getroffen wurden, um bei künftigen Vergaben wieder berücksichtigt zu werden.