28. Oktober 2025 / EUDR – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen!
Die Entwaldungsverordnung ist für alle Betriebe relevant, die mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten. Im Webinar gibt es einen Überblick und Hinweise, wie sich die Anforderungen mit ein wenig Aufwand erfüllen lassen.
EU sagt Entwaldung und Waldschädigung den Kampf an
Schon seit 2023 gilt die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR = EU Deforestation Regulation). Ab dem kommenden Jahr soll nun sichergestellt werden, dass keine Produkte mehr in den EU-Markt gebracht werden, für deren Erzeugung Waldflächen Schaden nehmen. Dafür wird ein Nachweisverfahren eingeführt. So soll verhindert werden, dass beispielsweise zur Holzgewinnung keine Flächen neu abgeholzt werden. Holz und Holzfasern sollen nur aus nachhaltiger Forstwirtschaft importiert werden.
Webinar beleuchtet Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Auch Handwerksunternehmen sind ab 1. Januar 2026 von neuen Dokumentationspflichten betroffen, wenn sie mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten – direkt oder indirekt über Lieferketten. Für kleine Unternehmen greifen die Nachweispflichten ab dem 30. Juni 2026.
In einem Webinar werden die Richtlinie und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beleuchtet. Im Austausch mit den Experten Dr. Andreas Schäfer, Referatsleiter in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Dr. Katrin Merhof, Beraterin des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), gibt es einen praxisnahen Überblick und Orientierung, wie die Vorgaben der EUDR in der Praxis mit beschränktem Aufwand umgesetzt werden können.
Medienberichten zufolge erwägt die EU-Kommission zwar, den Start der Entwaldungsverordnung noch einmal zu verschieben, dennoch ist es ratsam, wenn sich Verantwortliche in Handwerksbetrieben mit dem Thema vertraut machen. Im Webinar wird ihnen gezeigt, wie sie mit ein wenig Aufwand die Anforderungen erfüllen können – ohne Bürokratiefrust, aber mit klarem Nutzen für den Betrieb und Umwelt.
Angesichts des im Raum stehenden Aufschubs, hat der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, gefordert, die durch eine Verschiebung gewonnene Zeit zu nutzen, um den Verordnungstext umfassend zu überarbeiten und praxistauglich zu machen. Man befürchte, dass die Regelungen sonst kleine und mittlere Handwerksbetriebe vor kaum erfüllbare Anforderungen stellen würde.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig sind Emily Foth und Sven Börjesson.