28. Mai 2026 / Investitionsförderung in Sachsen: Mehr Klarheit, mehr Förderung, weniger Aufwand
Das wichtigste Förderprogramm des Freistaates – das gemeinsame Bund-Länder-Programm GRW – wird vereinfacht. Ein Webinar beleuchtet, wie die Abschaffung sächsischer Eigenmittelanforderungen und die Flexibilisierung der Lohnkostenförderung dazu führen, dass das Programm für KMU zugänglicher wird.
Regeln verschlankt, Einstieg erleichtert
Unternehmen in Sachsen können sich über verbesserte Zuschüsse für Investitionen freuen. Die Investitionsförderung zur »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) – in Sachsen als GRW RIGA bekannt – wurde grundlegend überarbeitet.
Das Programm unterstützt Investitionen etwa in Maschinen, Anlagen oder Betriebsstätten und soll Wachstum, Innovationen und neue Arbeitsplätze in strukturschwächeren Regionen ermöglichen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) informiert in einem kostenfreien Online‑Workshop am 28. Mai 2026 von 14 bis 15 Uhr über alle Änderungen und deren praktische Auswirkungen.
Investitionsförderung für Maschinen, Anlagen oder Betriebsstätten
Grundsätzlich wird die Investitionsförderung für Unternehmen einfacher und attraktiver: Sächsische Sonderregeln werden reduziert, Abläufe verschlankt und stärker an bundeseinheitliche Vorgaben angelehnt – das senkt Komplexität und Abstimmungsaufwand. Gleichzeitig können Unternehmen eine höhere Förderquote erzielen. Die Vorgaben zu Arbeitsplätzen und Nachhaltigkeit werden so angepasst, dass sie besser im Alltag umzusetzen sind. Ergänzend sorgt ein befristet abgesenktes Einstiegskriterium dafür, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen leichter Zugang zur Förderung erhalten.
Im Webinar wird erklärt:
- welche Programmänderungen jetzt gelten,
- wie sich die neuen Förderquoten konkret auswirken,
- worauf es bei Arbeitsplätzen und Nachhaltigkeit ankommt und
- wie der Weg vom Investitionsvorhaben zum Antrag effizient gestaltet werden kann.