26. August 2026 / Die EU-Verpackungsverordnung im Handwerksbetrieb
Mehr Recycling, weniger Ressourcenverbrauch: Die neue Verpackungsregelung ist am 12. August in Kraft getreten. Damit kommen auch auf Handwerksbetriebe, die Verpackungen in Umlauf bringen oder selbst befüllen, wie Bäcker oder Fleischer, einige Änderungen zu.
Webinar: Das müssen Handwerksbetriebe beachten
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR bzw. Packaging and Packaging Waste Regulation) stellt neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsprozesse. Seit 12. August 2026 gelten neue Pflichten – auch für Handwerksbetriebe. Ob Nahrungsmittel-, Gesundheits- oder Bauhandwerk: Wer Waren verpackt, Serviceverpackungen nutzt, unter eigener Marke vertreibt oder Ware importiert, bekommt neue Rollen und Verantwortung zugewiesen.
Wer ist betroffen und welche Schritte sind nötig?
Im kostenfreien Webinar zeigt Jette Bachmann von der Eticor GmbH, welche Betriebe überhaupt von der PPWR betroffen sind, welche Pflichten für Erzeuger, Vertreiber, Hersteller oder Abfallerzeuger gelten, welche Materialien kritisch sind und welche Schritte im Handwerksbetrieb angegangen werden müssen.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich mit dem Thema befassen, denn wer die neuen Vorgaben nicht berücksichtigt, riskiert Bußgelder.
Die EU-Verpackungsverordnung wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz / VerpackDG (www.recht.bund.de) umgesetzt, das das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst hat. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben auf Basis bewährter deutscher Strukturen möglichst bürokratiearm umzusetzen.