26. August 2026 / Die EU-Verpackungsverordnung im Handwerksbetrieb

Mehr Recycling, weniger Ressourcenverbrauch: Die neue Verpackungsregelung ist am 12. August in Kraft getreten. Damit kommen auch auf Handwerksbetriebe, die Verpackungen in Umlauf bringen oder selbst befüllen, wie Bäcker oder Fleischer, einige Änderungen zu.

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Webinar: Das müssen Handwerksbetriebe beachten

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR bzw. Packaging and Packaging Waste Regulation) stellt neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsprozesse. Seit 12. August 2026 gelten neue Pflichten – auch für Handwerksbetriebe. Ob Nahrungsmittel-, Gesundheits- oder Bauhandwerk: Wer Waren verpackt, Serviceverpackungen nutzt, unter eigener Marke vertreibt oder Ware importiert, bekommt neue Rollen und Verantwortung zugewiesen.

Wer ist betroffen und welche Schritte sind nötig?

Im kostenfreien Webinar zeigt Jette Bachmann von der Eticor GmbH, welche Betriebe überhaupt von der PPWR betroffen sind, welche Pflichten für Erzeuger, Vertreiber, Hersteller oder Abfallerzeuger gelten, welche Materialien kritisch sind und welche Schritte im Handwerksbetrieb angegangen werden müssen.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich mit dem Thema befassen, denn wer die neuen Vorgaben nicht berücksichtigt, riskiert Bußgelder. 

Die EU-Verpackungsverordnung im Handwerksbetrieb

Termin und Ort
26. August | 18 bis 19.30 Uhr
Online

Veranstalter
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und Handwerkskammer zu Leipzig

Anmeldung (externer Service)

Trend bei Verpackungsabfällen stoppen und Kreislaufwirtschaft stärken

Fast 180 Kilogramm Verpackungsmüll entstehen pro EU-Bürger im Jahr. Und weil in der EU das Aufkommen an Verpackungsabfällen seit Jahren wächst und von Land zu Land teils unterschiedliche Regelungen gelten, sollen Verpackungsmengen verringert und unvermeidbare Verpackungen möglichst recyclingfähig gestaltet werden. Schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie PFAS, die Verpackungen bisher wasser- und fettabweisend machen, dürfen gar nicht mehr verwendet werden. Darüber hinaus gibt es Vorgaben für Kennzeichnungspflichten hinsichtlich Verpackungsrecycling und -entsorgung.
 

Die EU-Verpackungsverordnung wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz / VerpackDG (www.recht.bund.de) umgesetzt, das das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst hat. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben auf Basis bewährter deutscher Strukturen möglichst bürokratiearm umzusetzen.

Kontakt

Marco Kitzing

Emily Foth

Beraterin für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-323

Fax 0341 2188-25323

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