25. Februar 2021 / Online-Seminar "Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen"

Achtung: Das Online-Seminar wurde auf den 15. April 2021 verlegt.
 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das ist einer der Grundsätze der neuen Entsenderichtlinie, die die meisten EU-Mitgliedsstaaten zum 31. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt haben. Neben weiterhin bestehenden Meldepflichten müssen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, künftig nicht nur den in dem jeweiligen Land gültigen Mindestlohn einhalten, sondern unter Umständen auch alle Lohnbestandteile nach den für die Branchen gültigen Tarifverträgen. Neu ist zudem die Begrenzung der Entsendedauer auf zwölf Monate.

Relevant sind die Neuerungen allerdings nicht nur für Betriebe, die ihre Mitarbeiter zur Auftragsabwicklung in andere EU-Länder entsenden. Auch für Betriebe, die zu Auftragsabwicklung in Deutschland Subunternehmer aus den Nachbarländern einsetzen, sind die Änderungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes von Bedeutung, da sie als Auftraggeber zum Teil für die Einhaltung der Vorschriften haften.

Das Online-Seminar geht daher in den beiden Themenblöcken

  • Teil 1 von 11 bis 12 Uhr: "Dienstleistungsimport - Beauftragung von EU-Sub-Unternehmern" 
  • Teil 2 von 13 bis 14 Uhr: "Dienstleistungsexport - Wie entsenden Sie richtig?"

auf die wichtigsten Änderungen ein.

 Anmeldung

 

Online-Seminar
Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen

15. April 2021 | 11 bis 14 Uhr

barthauer-antje-web2023-2 Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

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