Werkstatt, Metallbau, Sicherung. Bild: Zoriana / stock.adobe.com
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Neuerungen bei grenzüberschreitenden Leistungen

Online-Seminar

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das ist einer der Grundsätze der neuen Entsenderichtlinie, die die meisten EU-Mitgliedsstaaten zum 31. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt haben. Neben weiterhin bestehenden Meldepflichten müssen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, künftig nicht nur den in dem jeweiligen Land gültigen Mindestlohn einhalten, sondern unter Umständen auch alle Lohnbestandteile nach den für die Branchen gültigen Tarifverträgen. Neu ist zudem die Begrenzung der Entsendedauer auf zwölf Monate.

Relevant sind die Neuerungen allerdings nicht nur für Betriebe, die ihre Mitarbeiter zur Auftragsabwicklung in andere EU-Länder entsenden. Auch für Betriebe, die zu Auftragsabwicklung in Deutschland Subunternehmer aus den Nachbarländern einsetzen, sind die Änderungen des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetzes von Bedeutung, da sie als Auftraggeber zum Teil für die Einhaltung der Vorschriften haften.

Das Online-Seminar geht daher in den beiden Themenblöcken:

  • Teil 1 von 11 bis 12 Uhr: "Dienstleistungsimport - Beauftragung von EU-Sub-Unternehmern" 
  • Teil 2 von 13 bis 14 Uhr: "Dienstleistungsexport - Wie entsenden Sie richtig?"

auf die wichtigsten Änderungen ein. Ansprechpartnerin ist Antje Barthauer. Interessenten melden sich bitte per E-Mail bei Antje Barthauer (barthauer.a@hwk-leipzig.de), um den Registrierungslink für das Online-Seminar zu erhalten.

Wann: 15.04.2021 um 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wo: online

Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig

Anmeldefrist: 01.12.2020 bis 09.04.2021