24. September 2021 / Fachkräftesicherung durch Zuwanderung

Die Gewinnung und der Einsatz von gut ausgebildeten Fachkräften aus Drittstaaten werden immer bedeutsamer. Um die Zuwanderung aus dem außereuropäischen Ausland zu erleichtern, hat die Bundesregierung bereits 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet neue Wege und auch Chancen für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken.

Die Informationsveranstaltung "Fachkräftesicherung durch Zuwanderung - Chancen nutzen" bietet einen Überblick über das Aufenthaltsgesetz und stellt die wichtigsten Neuerungen, wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, vor. Regelungen und Verfahrensschritte werden anhand von Beispielen praxisnah besprochen. Darüber hinaus werden arbeitgeber-relevante Aspekte des Aufenthaltsrechts im Kontext Flucht und Asyl beleuchtet.

Weiterführende Informationen

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Antje Barthauer

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