24. November 2025 / Barrierefreiheit: So gestalten Sie die Firmenwebsite kundenfreundlich

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, Mindeststandards bei den Firmenwebseiten zu erfüllen. Ein kostenfreies Webinar beleuchtet die Herausforderungen und zeigt, wie mit nutzerfreundlichen Webseiten neue Kundengruppen erschlossen werden.

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Neue Vorgaben erfüllen und Kunden gewinnen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll digitale Teilhabe für alle sichern. Es verpflichtet Unternehmen nutzerfreundliche Webseiten anzubieten, die Mindeststandards erfüllen. Zwar gibt es Ausnahmen, doch eine Vielzahl von Handwerksbetrieben muss handeln.

Betroffen sind grundsätzlich Firmen, die online Waren und Leistungen anbieten. Relevant ist die neue Regelung zum Beispiel für den Friseurbetrieb, der die Webseite für Terminbuchungen oder Gutscheinverkauf nutzt. Auch das Sanitärunternehmen mit Online-Termin- und Angebotsservice muss sich mit dem Thema befassen.

Webinar: Kompakt, praxisnah, kostenfrei

Ein kostenfreies Webinar der Handwerkskammer gibt einen kompakten Überblick über die Vorgaben. Dabei wird gezeigt, wie Unternehmenswebseiten barrierefrei gestaltet werden und wie sich daraus Kapital schlagen lässt. Logische Navigation, gute Kontraste und Schriftgrößen und verständliche Sprache sind schließlich nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch Qualitätsmerkmale.

Nutzerfreundliche Seiten sind im Netz sichtbarer und erschließen neue, oft unterschätzte, Kundengruppen – etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Diese sollen durch das BFSG einen leichteren Zugang zu digitalen Angeboten erhalten.
 

Das erwartet Sie:

  • Was regelt das BFSG und wen betrifft es?
  • Wie erkenne ich Barrieren auf meiner Website?
  • Welche Tools helfen bei der Umsetzung?
  • Wie kann Barrierefreiheit in den Betriebsalltag integriert werden?
     

Hintergrund

In Deutschland leben mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland mit einer anerkannten Behinderung. Rechnet man Personen mit altersbedingten oder vorübergehenden Einschränkungen dazu, sind es noch viel mehr. Diese Menschen gilt es, mittels digitaler Barrierefreiheit zu erreichen und nicht als potenzielle Kunden zu ignorieren. Weil nicht auszuschließen ist, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit künftig noch weiterentwickelt werden, ist die Berücksichtigung der Vorgaben ein vorausschauendes Handeln.
 

 

Anmelden, höhere Reichweite und mehr Umsatz erzielen.

Referenten sind Christian Reuter vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und Yvonne Bachmann, Volljuristin beim Händlerbund. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Der Zugang erfolgt online via Microsoft-Teams. Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung zugesandt. Ansprechpartnerinnen in der Handwerkskammer zu Leipzig sind Antje Barthauer und Emily Foth.
 


24. November 2025 / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Ihre Website zukunftsfähig und kundenfreundlich gestalten

Termin und Ort
24. November 2025 | 17 bis 18:30 Uhr | online

Veranstalter
Handwerkskammer zu Leipzig

Anmeldung



Kontakt

Marco Kitzing

Emily Foth

Beraterin für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-323

Fax 0341 2188-25323

foth.e--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de