Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 201920. Februar 2020 / Auslandsentsendung von Mitarbeitern und Fachkräftezuwanderung – was bringt 2020?
Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Unternehmen Informationen zu den rechtlichen Neuerungen und Herausforderungen, die die Reform der EU-Entsenderichtlinie und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich bringen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung auf der »mitteldeutschen handwersksmesse« erhalten grenzüberschreitend tätige Unternehmen Informationen zu den rechtlichen Neuerungen und Herausforderungen, die die Reform der EU-Entsenderichtlinie mit sich bringt. Die Novellierung der Richtlinie ist sowohl für entsendende Betriebe als auch für Auftraggeber von EU-Subunternehmern relevant. Bis Mitte 2020 ist sie in nationales Recht umzusetzen. Was ändert sich damit für auslandsaktive Unternehmen?
Anmeldung bis 17. Februar
Eine weitere Neuerung in 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches zum 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz soll die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern. Welche Möglichkeiten bieten sich Handwerksunternehmen durch das neue Gesetz und wer unterstützt dabei in Sachsen? Experten zu den Themen Entsendung und Fachkräftezuwanderung präsentieren nicht nur Zuständigkeiten sondern auch Chancen und Herausforderungen der beiden gesetzlichen Neuerungen und es gibt Beratungsmöglichkeiten an Infoständen.
Wann? 20. Februar 2020 | 14 Uhr
Wo? Leipziger Messe | mitteldeutsche handwerksmesse | Halle 5 | Stand A19/C20 | Seehausener Allee 1 | 04356 Leipzig