Rettungsring. Bild: pixelio.de - Thommy Weiss
Thommy Weiss / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 20122. Oktober 2012 / Notfallplanung - Was tun, wenn der Chef ausfällt?

Für Mitarbeiter gibt es Vertretungen, für digitale Informationen eine Datensicherung. Aber wo ist der Plan, wenn der Chef ernsthaft erkrankt oder länger verhindert ist? Wer hat dann Vollmachten für die Firmenkonten? Wer kann rechtsverbindlich Verträge unterzeichnen? Wer schreibt Angebote, prüft Rechnungen und hat Zugang zu Passwörtern, Bauplänen, Kundendaten?

Chef krank - Firma am Ende?

Das Thema Notfallplanung lassen Unternehmer gern links liegen. Tritt dann das Schlimmste ein, kommt es oft zur Betriebsschließung oder zum kurzfristigen, in der Regel unvorteilhaften Verkauf des Unternehmens - möglicherweise zu Entlassungen von Mitarbeitern.

Im besten Fall ist alles Wichtige geregelt und die schwierige Zeit kann ohne zusätzliche Beeinträchtigungen für das Unternehmen überstanden werden. Wer als Firmenchef sein Unternehmen auf eine solche Situation gründlich vorbereitet, kann sicherstellen, dass das mühsam aufgebaute Unternehmen einen solchen Einschnitt unbeschadet übersteht.

Tipps für den Ernstfall

Die Informationsveranstaltung am 2. Oktober beleuchtet die Eckpunkte einer solchen Notfallplanung und gibt Tipps. Referentin ist Rechtsanwältin Sylvia Bergmann, die über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmenssicherung verfügt.

Nach dem Vortrag steht die Referentin zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist für Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig kostenlos. Ansprechpartner ist Jens Krause.

Termin und Ort
2. Oktober 2012 | 17 bis 19 Uhr
Haus des Handwerks | Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig

Online-Anmeldung "Notfallplanung - Was tun, wenn der Chef ausfällt?" am 2. Oktober

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ansprechpartner

Jens Krause

Betriebsberater

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-313

Fax 0341 2188-25313

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