Archivbeitrag | Newsletter 20262., 17. und 25. Juni 2026 / Wenn ein Geschäftspartner pleite geht – das müssen Unternehmen wissen!
Schwache Konjunktur, hohe Energiepreise und schleppender Welthandel führen zu mehr Insolvenzen. Höchste Zeit, sich abzusichern für den Fall, dass ein Geschäftspartner, Lieferant oder Großkunde plötzlich vor der Pleite steht.
Schnell reagieren, Schaden minimieren
Im April gab es laut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 1.776 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland – 10 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Angesichts der schwächelnden Konjunktur, hoher Energiepreise und des schleppenden Welthandels dürfte die Zahl der Firmenpleiten weiter hoch bleiben.
Firmenpleiten sind nicht nur ein Problem der anderen
Firmenchefs sollten sich mit dem Thema befassen, um zu wissen, was zu tun ist, wenn ein Geschäftspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Wenn von Insolvenz die Rede ist, macht sich Verunsicherung breit. Welche Effekte hat das auf meinen Betrieb? Bleibe ich auf Rechnungen sitzen und gerate in finanzielle Probleme? Gibt es Alternativen für die Produkte / Leistungen des Partners? Brechen Aufträge weg? Welche Schritte muss ich einleiten?
Schützen Sie sich im Vorfeld vor den negativen Folgen
Aus diesem Grund wiederholt die Handwerkskammer die Veranstaltung »Insolvenz des Geschäftspartners – Worauf sollte ich als Gläubiger achten?«. In Grimma, Oschatz und Leipzig beleuchtet Rüdiger Bauch, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Maßnahmen, um bereits im Vorfeld negative Auswirkungen zu minimieren.
Es gibt Antworten auf diese Fragen:
- Wie läuft das Insolvenzverfahren überhaupt ab?
- Darf ich für das insolvente Unternehmen weiterarbeiten, darf ich es noch beliefern?
- Kann ich an das insolvente Unternehmen noch Geld überweisen?
- Können an mich geleistete Zahlungen zurückgefordert werden?
Um Anmeldung wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.