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Wiedereinführung der Meisterpflicht. Bewegt sich da etwas?

Archivbeitrag | Newsletter 2019

Die Abschaffung der Meisterpflicht in 53 Gewerken im Jahr 2004 hat sich nach Auffassung verschiedener Akteure – darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die IG BAU und die Handwerkskammer zu Leipzig – war ein Fehler.

Die mit der damaligen Novelle der Handwerksordnung verbundene Hoffnung, durch die Abschaffung der Meisterpflicht mehr Fachkräfte zu bekommen, hat sich nicht erfüllt. Zum Teil sind die Ausbildungszahlen in den seit damals zulassungsfreien Gewerken zum Teil drastisch zurückgegangen, teilweise auch die Qualität.

Darunter leiden auch die Kunden handwerklicher Produkte und Dienstleistungen. Die inzwischen langen Wartezeiten auf Handwerker geben einen Vorgeschmack darauf, was blüht, wenn es nicht gelingt, wieder mehr Fachkräfte zu gewinnen, attestiert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, der oberste Handwerker der Bundesrepublik.

Im Gegenzug betrachtet die Monopolkommission in einer kurzen Analyse für die Bundesregierung die Wiedereinführung der Meisterpflicht eher kritisch. Aus wettbewerbspolitischer Sicht sei diese abzulehnen, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Kommission, weil zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet würden. Die Wettbewerbshüter befürchten einen Rückgang der Betriebsgründungen in den betreffenden Gewerken, der den bestehenden Fachkräftemangel noch verschärfen dürfte. Die fünfköpfige Kommission argumentiert zudem, dass die Kunden seit 2004 von einer stärkeren qualitativen Differenzierung handwerklicher Leistungen profitieren, indem sie selbst entscheiden können, für welche Arbeit sie einen teureren Meisterbetrieb engagierten und wo es ein günstigerer Anbieter sein könne.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußerte sich deshalb jüngst in zweit Statements ausführlich zur möglichen Wiedereinführung der Meisterpflicht und warf der Monopolkommission vor, sie lasse bei ihrer Argumentation offensichtlich Fakten außen vor.

 

Statement 1

Koalition beleuchtet juristische und ökonomische Aspekte der Rückkehr zur Meisterpflicht

"Bei dem Thema bewegt sich etwas. Es ist eine Koalitions-Arbeitsgruppe gebildet worden. Die wird sich mit zwei Gutachten – einem juristischen und einem ökonomischen – beschäftigen. Eines liegt vor, das besagt, eine Rückkehr von Handwerkern in die Meisterpflicht wäre unter Einhaltung bestimmter Kriterien verfassungs- und europarechtlich möglich.

Wir wollen die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken, weil das wieder zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und zu fairen Marktbedingungen führen würde. In den zulassungsfreien Gewerken wie beispielsweise Fliesenleger kann seit der Deregulierung jeder einfach loslegen, ohne dass er dafür irgendeinen Qualifikationsnachweis vorlegen muss. Entsprechend weniger Menschen qualifizieren sich dort zum Meister weiter."
 

Qualitätsmängel schädigen den Ruf des Handwerks insgesamt

Seit der Deregulierung braucht man als Rolladen- und Jalousienbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Gold- und Silberschmied, Orgelbauer oder Musikinstrumentenhersteller keinen Meisterbrief und keinen Qualifikationsnachweis mehr, um in diesen Gewerken selbstständig am Markt zu sein, theoretisch kann jeder einfach den Auftrag annehmen und machen. Für diese Tätigkeiten sollte man aber qualifiziert sein. Inzwischen sind jedoch Einige unterwegs, die sich zwar als Handwerker betiteln, aber gar nicht ausgebildet sind, und die liefern natürlich nicht immer die Qualität ab, die es sein sollte. Das schädigt den Ruf des Handwerks insgesamt.

Wir haben durch die Deregulierung im Handwerk Zigtausende Soloselbstständige dazubekommen. Allein in meinem Kölner Kammerbezirk sind von den 8000 zusätzlichen Betrieben bestimmt 6000 Solo-Selbstständige dabei. Und da sind sehr viele dabei, die melden uns, dass sie gar keine Gewinne haben. Und das über Jahre.
 

Allgemeinheit muss für schlecht abgesicherte Solo-Selbstständige aufkommen

Viele Gründungen in den deregulierten Handwerksberufen, bei denen weder Inhaber noch Leiter eine einschlägige Qualifikation haben, verschwinden schnell wieder vom Markt, im Bereich Bau- und Ausbau oft schon innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist. Das ist im Sinne des Verbraucherschutzes überaus bedenklich. Die Betriebe sind selten darauf angelegt, Personal aufzubauen und auszubilden. Leider sorgen Einige, die sich in den seit 2004 zulassungsfreien Gewerken alleine selbstständig gemacht haben, zu wenig oder gar nicht vor, haben sich teils komplett aus den Sozialversicherungssystemen verabschiedet. Sie sind nicht für das Alter abgesichert und auch nicht bei Krankheit oder Unfällen. Am Ende ist es dann wieder die Allgemeinheit, die sie finanziell auffangen muss.
 

Wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen.

Es kommt zu Verwerfungen am Markt und Wettbewerbsverzerrungen. Viele Solo-Selbstständige geben an, dass sie weniger als 17.500 Euro Umsatz haben, damit müssen sie dann den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen. Viele Solo-Selbstständige sorgen nicht fürs Alter vor und zahlen keine Kranken- und Unfallversicherung. Dadurch können sie ganz andere Preise kalkulieren und nochmal fast 40 Prozent günstiger anbieten. So kommt es, dass sie für die Stunde 25 Euro berechnen, und Betriebe, die ihre Sozialversicherungsabgaben leisten, 50 Euro berechnen. An vielen Stellen läuft es in die falsche Richtung. Das sollte begradigt werden. Wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen.
 

Fehlentwicklungen überprüfen und korrigieren

Deswegen ist es richtig, die Fehlentwicklungen, die mit der Abschaffung der Meisterpflicht für 53 der 94 Handwerksberufe im Jahr 2004 in Gang gesetzt wurden, zu überprüfen und zu korrigieren. Es geht um den Verbraucherschutz gerade in den Bereichen, die sich sehr innovativ entwickelt haben, und in denen viel neues Wissen hinzugekommen ist. Es geht vor allem aber auch um Qualitätssicherung und soziale Aspekte: Wir wollen nachhaltige und beständige Betriebe, die Menschen beschäftigen und anständig bezahlen, und keine Betriebe, die sich selbst ausbeuten, schnell wieder aus dem Markt verschwinden und die Gewährleistungspflicht nicht einhalten.

Wenn argumentiert wird, die damalige Deregulierung habe zu einem größeren Angebot an günstigen Handwerksleistungen geführt, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es die Meister-Handwerksbetriebe sind, die die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen. Das hat mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun."
 

Statement 2

Monopolkommission lehnt Rückkehr zur Meisterpflicht im Handwerk ab

"Es ist erschreckend, wenn ausgerechnet die Monopolkommission als Wächterin über den Wettbewerb jetzt Wettbewerbsverzerrungen und unfairen Wettbewerbsbedingungen das Wort redet und bei ihrer Argumentation offensichtlich Fakten völlig außen vor lässt. Das fängt ganz banal schon damit an, dass der vom Vorsitzenden der Monopolkommission beispielhaft genannte Gärtner überhaupt nicht zum Handwerk zählt.
 

Gärtner gehören nicht zum Handwerk

Von Wettbewerbshütern erwarte ich, dass sie das große Ganze in den Blick nehmen und nicht einfach wohlbekannte Positionen wiederholen. Das ist Schreibtischargumentation, die mit der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Realität nichts zu tun hat. Es ist irreführend, wenn behauptet wird, die 2004 erfolgte Liberalisierung drohe rückabgewickelt zu werden. Der Auftrag an die Regierung aus dem Koalitionsvertrag ist ein anderer, nämlich zu schauen, wo es seither zu Fehlentwicklungen gekommen ist, die man korrigieren sollte.
 

Viele Ein-Mann-Betriebe schlecht für die Ausbildungsleistung

Und apropos Preise: Da sollte man schon hinterfragen, wie die von der Monopolkommission so gelobten günstigen Preise zustande kommen. Denn es hat wohl rein gar nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn Betriebe, die ihren Pflichten bei den Sozialversicherungsabgaben nachkommen, in Konkurrenz zu Betrieben stehen, die das nicht tun. Betriebe, die keine Sozialversicherungsabgaben leisten, können natürlich günstiger anbieten.

Und wenn richtigerweise auf die gestiegene Zahl an Handwerksbetrieben hingewiesen wird, dann sollte zur vollen Wahrheit auch gehören, dass das vor allem Ein-Mann-Betriebe sind, die für eine Ausbildung künftigen Nachwuchses nicht zur Verfügung stehen. Klar ist jedoch: Wir brauchen mehr Ausbildung, um auch künftig genügend Fachkräfte zu haben und damit im Sinne des Verbraucherschutzes die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu sichern. Nur wer selbst ausgebildet und qualifiziert ist, kann dieses Wissen an die nächste Generation weitergeben. Genau dafür stehen die Meister mit ihren Betrieben.
 

Wiedereinführung der Meisterpflicht führt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit

Anders als von der Monopolkommission behauptet würde die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken gerade wieder zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und zu fairen Marktbedingungen führen."
 

Hans Peter Wollseifer
ZDH / Werner Schuering

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer

Auch in den Regionen wird über die Wiedereinführung des Meisters debattiert

Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern und Kommunen setzen sich Handwerker und Handwerksorganisationen setzen seit Jahren immer wieder kritisch mit der Handwerksnovelle des Jahres 2004 auseinander. Kaum verwunderlich also, dass Leipzigs Handwerkskammerpräsident Claus Gröhn den jüngsten kommunalpolitischen Empfang des Handwerks in Leipzig nutzte, um ebenfalls auf das Thema zu verweisen.

"Was wäre die Messestadt ohne das Handwerk?", fragte Gröhn in die versammelte Runde von Innungsobermeistern, Meistern, Unternehmern und Politikern und skizzierte die negativen Folgen des teilweisen Wegfalls der Meisterpflicht. "Qualität und Ausbildung leiden. Das spüren die Kunden auf vielerlei Weise. Gibt es zu wenig ausgebildeten Handwerkernachwuchs, verlängern sich zum Beispiel Wartezeiten und die Preise erhöhen sich", so Gröhn. Zudem sei der Handwerksmeister ein deutsches Kulturgut für dessen Erhalt und die vollständige Wiedereinführung man sich vehement - und gemeinsam mit breiten Kreisen der Politik - einsetze.

 

Beim kommunalpolitischen Empfang des Handwerks 2019 warb das Leipziger Handwerk für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den 2004 novellierten Gewerken.
Handwerkskammer zu Leipzig
Beim kommunalpolitischen Empfang des Handwerks 2019 warb das Leipziger Handwerk für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den 2004 novellierten Gewerken.