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Zentralverband Deutsches Baugewerbe und IG BAU fordern Wiedereinführung der Meisterpflicht

Archivbeitrag | Newsletter 2017

Nicht immer sind sich Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften einig. Anders scheint die Situation bei der Bewertung der Abschaffung der Meisterpflicht vor zwölf Jahren zu sein. Diese sei ein Fehler mit fatalen Folgen gewesen, attestierten der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Karl-Hans Körner, und der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Dietmar Schäfers, jüngst. 

"Daher fordern wir die Wiederaufnahme des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks, des Betonstein- und Terrazzohersteller- sowie des Estrichlegerhandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung!" 

Die Anzahl der Betriebe sei seit Abschaffung der Meisterpflicht in diesen Gewerken im Jahr 2004 extrem angestiegen, von 12.401 auf 71.142 Betriebe im Jahr 2015. Größtenteils seien die euen Unternehmen Ein-Mann-Betriebe, da sich jeder ohne Nachweis einer Qualifikation als Fliesenleger selbständig machen könne.

Weitere Folge der gesetzlichen Neuregelung sei eine deutliche Reduzierung bei den Ausbildungszahlen gewesen, von 3.029 Auszubildenden im Jahr 2004 auf 2.209 Auszubildenden im Jahr 2015 (-27 Prozent). Gleichzeitig sank die Zahl der Meisterprüfungen in diesem Zeitraum von 423 auf nur noch 114 bestandene Prüfungen (-73 Prozent).

"Überdies konnten viele zuvor florierende Betriebe mit qualifizierten Fachkräften den Unterbietungswettlauf mit den Dumpinganbietern nicht Stand halten, mussten aufgeben und langjährige Mitarbeiter entlassen", so Körner. "Durch die fehlende Meisterqualifikation tummeln sich auf deutschen Baustellen zuhauf einzelne Fliesenleger ohne jede Ausbildung, die sich auch als Kolonnen für Bau- und Ausbauarbeiten aller Art verdingen, so dass Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit verstärkten Einzug in die Branche hielten," ergänzt Schäfers.

 

Versicherungspflicht für Selbstständige gefordert

Einzelne Fliesenleger ohne Qualifikation würden ihre Leistungen zu Stundensätzen von deutlich unter 20 Euro anbieten, da sie weder an den Tariflohn noch an den allgemeinverbindlichen Bau-Mindestlohn gebunden seien. Qualifizierte Fliesenmeisterbetriebe, die ihren Mitarbeitern Tariflohn zahlen, Beiträge in die Sozialsysteme abführen und Nachwuchs qualifiziert ausbilden, könnten mit ihrem Stundenverrechnungssatz von gut 54 Euro nicht mithalten und würden so aus dem Wettbewerb gedrängt. Daher fordern das Baugewerbe und die IG BAU gemeinsam, dass Selbstständige sowohl kranken- als auch rentenversichert sein müssten.
 

Das ist nicht die Kultur des Handwerks!

Auch die Handwerkskammer zu Leipzig hat sich immer wieder kritisch zur Handwerksnovelle des Jahres 2004 geäußert. "Jedermann – ohne Qualifikation, ohne Befähigungsnachweis und ohne Zugangsvoraussetzung – darf sich in den novellierten Gewerken als Handwerker bezeichnen und einen Betrieb gründen darf. Dies ist eine der gravierenden Folgen des politischen Handels aus dem Jahr 2003", so Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. 

"Die zahlreichen Betriebsgründungen in den zulassungsfreien Gewerken waren oft der Not - sprich Arbeitslosigkeit - geschuldet und auch nicht nachhaltig. In vielen Fällen beobachten wir Soloselbstständige, die auf fast selbstausbeuterische Art und Weise den Wettbewerb ruinieren, keinen Nachwuchs ausbilden und sehenden Auges in die Altersarmut schlittern. Das ist nicht die Kultur des Handwerks", so Gröhn weiter, der ebenfalls eine Änderung der maßgeblichen rechtlichen Regelungen anmahnt. 

Pressebild: Claus Gröhn - Web
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