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Radonschutz - Messpflichten für Unternehmen ab 1. Januar 2021

Informationsveranstaltung

Sie haben Arbeitsplätze im Erdgeschoss oder in Kellerräumen? Ihr Unternehmen befindet sich in einem Radonvorsorgegebiet? Dann sind Sie nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ab 1. Januar 2021 verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration in diesen Räumen durchzuführen. Ob ein Unternehmen in einem Radonvorsorgegebiet liegt, kann auf strahlenschutz.sachsen.de überprüft werden.

Im Kammerbezirk Leipzig wurden keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.

In einem gemeinsamen Online-Seminar der sächsischen Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern zusammen mit den Fachbehörden der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Umweltallianz Sachsen wird über die Pflichten für Arbeitgeber informiert und konkrete Frage beantwortet. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson.

Programm

Begrüßung und Einführung

Grundlagen des Radonschutzes und der Ausweisung der Radonvorsorgegebiete
Dr. Thomas Heinrich (BfUL), Leitung Geschäftsbereich "Immissions- und Strahlenschutz"
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft 

Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche nach StrlSchG und StrlSchV
Jeanette Honolka, Referat 54: Strahlenschutz - Altlasten, Radon, Notfallschutz
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Fragen und Antworten

Hinweis: Das Webinar wird via Webex durchgeführt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten wenige Tage vor dem Veranstaltungstermin in einer separaten E-Mail.

 

Wann: 12.01.2021 um 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo: online

Veranstalter: Die sächsischen Handwerkskammern, die sächsischen IHKs und die Umweltallianz Sachsen