
Grenzüberschreitende Handwerksleistungen - Änderungen bei den Meldepflichten
Beratungstag / Sprechtag
Bei der Duchführung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen müssen Unternehmer diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten, die - wenn sie nicht eingehalten werden - kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Melde- und Registrierungsvorschriften wurden aktuell in Österreich und Luxemburg angepasst. In Polen, Italien, den Niederlanden und der Schweiz kamen neue Registrierungspflichten hinzu.
Daher lädt die Handwerkskammer zu Leipzig zum Sprechtag "Grenzüberschreitende Handwerksleistungen - Änderungen bei den Meldepflichten" am Donnerstag, den 27. April 2017, in das Haus des Handwerks, Raum 2.13, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig recht herzlich ein.
Anmeldungen bis 20. April 2017
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren und vermeiden Sie damit Unannehmlichkeiten bei der Auftragsabwicklung. Die Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei. Für Nichtmitgliedsbetriebe entsteht ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 50 Euro. Ansprechpartnerin ist Antje Barthauer.
Wann: 27.04.2017 um 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo: Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig
Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig
Anfahrtsplan: