
Grenzüberschreitende Handwerksleistungen - Änderungen bei den Meldepflichten
Beratungstag / Sprechtag
Bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen müssen Unternehmer diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten, die - wenn sie nicht eingehalten werden - kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Melde- und Registrierungsvorschriften wurden aktuell in den Niederlanden geändert. In Schweden gibt es für deutsche Unternehmen ein neues Vorgehen zum Bestellen des Baustellenausweise ID06 2.0. Zudem ist bis 30. Juni 2020 die überarbeitete EU-Entsenderichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auch diese wird Änderungen mit sich bringen.
Die Handwerkskammer zu Leipzig lädt daher zum Sprechtag "Grenzüberschreitende Handwerksleistungen - Änderungen bei den Meldepflichten", am Dienstag, 7. April 2020, ins Haus des Handwerks (Raum 2.13), Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, ein.
In einzelbetrieblichen Beratungen mit Antje Barthauer, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer zu Leipzig, können sich Unternehmer umfassend über die diversen Regelungen, die im Vorfeld eines Auftrages im jeweiligen Zielland zu berücksichtigen sind, zielgerecht informieren. Um vorherige Anmeldung zwecks Terminabsprache wird gebeten. Ansprechpartnerin ist Antje Barthauer.
Wann: 07.04.2020 um 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo: Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig
Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig
Anmeldefrist: 12.03.2020 bis 06.04.2020
Anfahrtsplan: