
Durchführung von Radonmessungen am Arbeitsplatz
Online-Seminar
Unternehmen in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten mit Arbeitsplätzen im Erdgeschoss oder in Kellerräumen müssen Messungen der Radonkonzentration in diesen Räumen durchführen. Dabei handelt es sich um Jahresmessungen, mit denen bis spätestens Ende Juni 2021 begonnen werden muss. Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz.
Das Online-Seminar am 27. April 2021 von 16 bis 17 Uhr im Rahmen der Umweltallianz Sachsen, organisiert von den sächsischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gemeinsam mit den sächsischen Fachbehörden beantwortet konkret Fragen zur Messpflicht: Bin ich betroffen von der Messpflicht? Wie genau muss ich messen? Wo finde ich Informationen und Ansprechpartner? Ob Ihr Unternehmen in einem Radonvorsorgegebiet liegt, können Interessiert auf www.strahlenschutz.sachsen.de prüfen. Im Kammerbezirk Leipzig wurden keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.
Das Online-Seminar wird via Webex durchgeführt. Nach ihrer Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten wenige Tage vor dem Veranstaltungstermin in einer separaten E-Mail. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson.
Programm
Begrüßung und Einführung
Durchführung von Radonmessungen am Arbeitsplatz
Dr. Thomas Heinrich (BfUL), Leitung Geschäftsbereich "Immissions- und Strahlenschutz" | Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Fragen und Antworten
Wann: 27.04.2021 um 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: online
Veranstalter: Die sächsischen Handwerkskammern, die sächsischen IHKs und die Umweltallianz Sachsen