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Aufbewahrung, Archivierung und Cloud Computing - revisionssicher nach GoBD

Informationsveranstaltung

Die Übermittlung elektronischer Belege sowie der Datenaustausch (zum Beispiel an Finanzämter, Behörden, Versicherer) sind Unternehmensalltag geworden. Die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung der steuerrelevanten Daten für mindestens zehn Jahre stellt Unternehmer jedoch vor Herausforderungen. Mit Einführung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" - kurz: GoBD wurden 2015 diese Anforderungen konkretisiert. Auch Kassendaten sind betroffen und müssen unveränderbar archiviert und für den Betriebsprüfer zugänglich sein.

Die einfache Speicherung auf der PC-Festplatte erfüllt nicht die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine Archivierung. Elektronische Rechnungen dürfen nicht einfach im E-Mail-Programm verbleiben, sondern müssen revisionssicher archiviert werden. Entsprechende Vorkehrungen muss der Unternehmer treffen. Grund genug also in der Informationsveranstaltung am Montag, 2. September 2019, 18 bis 20 Uhr, in der Handwerkskammer zu Leipzig, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, Konferenzsaal, über die "richtige" Aufbewahrung nachzudenken und den Aufbau von digitalen Archiven anzugehen.
Cloud-Lösungen können dabei viele Vorteile bieten: Der eigene administrative Aufwand wird reduziert, die revisionssichere elektronischen Archivierung, wie sie die Finanzverwaltung mit den GoBD verlangt, wird ermöglicht. Jedoch existieren auch Herausforderungen wie rechtliche Besonderheiten.

Folgende Fragestellungen werden unter anderem behandelt

  • Welche Rechtsgrundlagen bestehen für die Aufbewahrung und Archivierung steuerrelevanter Unterlagen?
  • Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Speichermedien?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine revisionssichere Langzeitarchivierung gegeben sein?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei der E-Mail-Archivierung und wann können Papierbelege vernichtet werden?
  • Welche Chancen, aber auch Herausforderungen bestehen bei der Nutzung von Cloud Computing hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit, aber auch steuerrechtlich?

Anmeldeschluss ist der 29. August

Die Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe und eine Begleitperson kostenfrei. Für Nichtmitglieder entsteht ein Teilnahmebeitrag von 25 Euro. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.



Aktuelles Kursangebot

Thematisch passend wird außerdem der kostenpflichtige Kurs "Kassensysteme - Aktuelle Rechtslage" am 28. August 2019 von 16 bis 21 Uhr im Seminarraum 1.16 im Haus des Handwerks empfohlen. Dort geht es unter anderem um folgende Themen:

  • GoBD und Kasse - Welche Daten sind betroffen?
  • Grundlagen der Kassenbuchführung, Kassenbuch
  • Kassenbericht & elektronische Systeme
  • Übersicht über die verschiedenen Kassensysteme
  • Anforderungen an die "Offene Ladenkasse"
  • Prüfverfahren der Betriebsprüfer: Statistische Analyse-Verfahren

Online-Anmeldung unter www.hwk-leipzig.de/kurse.



Wann: 02.09.2019 um 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig

Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig

Anfahrtsplan: