
Prüferinnen und Prüfer bei der Handwerkskammer
Die Handwerkskammer zu Leipzig nimmt jährlich mehr als 2.500 Gesellen-, Abschluss-, Meister- und Fortbildungsprüfungen ab. Viele ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer arbeiten dafür, dass jeder Prüfling qualitativ hochwertige, faire, gesetzeskonforme und vergleichbare Prüfungen durchläuft.
Sie tragen eine hohe Verantwortung für den Einzelnen, aber sie stellen mit ihrer Tätigkeit auch sicher, dass die Unternehmen geeignete Fach- und Führungskräfte für ihre Entwicklung finden können. Ohne ehrenamtlich aktive Prüferinnen und Prüfer, die ihr Handwerk mit Leidenschaft ausüben, wäre das duale System der Berufsausbildung undenkbar.
Auch wenn Ihre Abschluss-, Meister- oder Fortbildungsprüfung noch nicht weit zurückliegt, brauchen wir Sie und Ihre Impulse! Als Meister oder Geselle Ihres Handwerks können Sie ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsausschüsse werden.
Was haben Sie davon?
- stets aktueller fachlicher Wissenstand
- Förderung des Fachkräftenachwuchs
- Erfahrungsaustausch zwischen Berufskollegen und -kolleginnen
- aktive Mitgestaltung des Prüfungsgeschehens
- Teilnahme an Schulungen für Prüfungspersonal
- Aufwandsentschädigung
Welche Aufgaben sind als Prüferin bzw. Prüfer zu bewältigen?
- Erstellung von Prüfungsaufgaben
- Abnahme von mündlichen und praktischen Prüfungen
- Aufsicht bei Prüfungen
- Korrekturen von schriftlichen Prüfungen
- Teilnahme an Ausschusssitzungen
Wie oft Sie im Einsatz sind, kann ganz individuell vor der jeweiligen Prüfungsperiode festgelegt werden.
Welche Voraussetzungen benötigen Prüfende?
Gesellenprüfungsausschuss
Im Gesellenprüfungsausschuss sollte der beisitzende Arbeitgeber die Meisterprüfung abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Der beisitzende Arbeitnehmer sollte die Gesellenprüfung abgelegt oder eine entsprechende Abschlussprüfung abgelegt sowie im entsprechenden Gewerbe tätig sein. Außerdem sollte dem Ausschuss ein Lehrer einer berufsbildenden Schule beiwohnen. Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses sollten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis tätig sein sowie sachkundig im geprüften Handwerk sein.
Fortbildungsprüfungsausschuss
Im Fortbildungsprüfungsausschuss sollte der Arbeitgeber die Meisterprüfung abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Der Arbeitnehmer hat eine Gesellenprüfung abgelegt oder eine entsprechende Abschlussprüfung und ist in dem entsprechenden Gewerbe tätig. Die Lehrkraft sollte an einer berufsbildenden Schule oder Dozent an einer berufsbildenden Einrichtung tätig sein.
Meisterprüfungsausschuss
Mitglieder und deren Stellvertreter des Meisterprüfungsausschusses sollten das 24. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus muss der Prüfungsvorsitzende nicht in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein und soll dem Prüfungshandwerk nicht angehören. Der Meisterbeisitzer ist seit einem Jahr als Meister mit Selbstständigkeitsstatus tätig oder besitzt das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen. Der Gesellenbeisitzer kann den Meistertitel tragen oder das Recht zum Ausbilden besitzen. Zudem sollte er einer handwerklichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis des entsprechenden Handwerks nachgehen. Die Beisitzer in den Prüfungsteilen III und IV sollten in den betreffenden Prüfungsgebieten besonders sachkundig sein und müssen nicht zwangsläufig dem jeweiligen Handwerk angehören. Die Berufungsentscheidung obliegt dem bestehenden Meisterprüfungsausschuss.
Interesse an der Mitarbeit im Prüfungsausschuss?
Um Bereitschaft für die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss zu bekunden, kann das Online-Formular Interessenbekundung »Prüfungstätigkeit bei der Handwerkskammer zu Leipzig« ausgefüllt werden. Hier sind die Prüfungsausschüsse hinterlegt, bei denen perspektivisch Stellen nachbesetzt werden.
Interessenbekundung »Tätigkeit als Prüferin/Prüfer bei der Handwerkskammer zu Leipzig«
Wie erfolgt die Berufung?
Die Entscheidung über die Berufung in die Gesellen- und Fortbildungsprüfungsausschüsse wird von der Vollversammlung beziehungsweise dem Vorstand der Handwerkskammer zu Leipzig getroffen. Dabei prüfen die Gremien formelle und fachliche Gegebenheiten. Bei der Berufung in die Meisterprüfungsausschüsse obliegt die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen. Im Anschluss an die Berufung wird der neuen Prüferin beziehungsweise dem neuen Prüfer eine Berufungsurkunde erteilt. Die Prüfungsausschüsse werden in der Regel für fünf Jahre berufen.