Ausbildungsberatung Ausbildung Schlagwort(e): Ausbildung, Ausbildungsberatung, Auszublindende, Auszubildender, Konfliktlösung, Konfliktberatung, Beratung, Werkstatt
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Zuschüsse für Lehrunterweisung: Förderung durch Freistaat, Bund und Europäischen Sozialfonds (ESF)

Die Berufsausbildung im Handwerk verfolgt das Ziel, Jugendlichen eine breite, mobilitätsfördernde Praxis und zukunftsorientierte Ausbildung für das Berufsleben zu vermitteln. Hierbei ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) seit vielen Jahren unbestritten und für das Handwerk unverzichtbar.

Neben der Ausbildung im Betrieb und der beruflichen Schule ist sie die dritte wichtige Säule bei der Ausbildung von Jugendlichen. Aufgabe der ÜLU ist es, die Ausbildung im Betrieb durch die Verbreiterung der Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen zu ergänzen beziehungsweise an die technisch-technologische Entwicklung anzupassen. Darüber hinaus werden die Ausbildungsbetriebe von Unterweisungsaufgaben auf speziellen Gebieten entlastet.

Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU sowie eventuell anfallender Internatsgebühren erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch den Eigenanteil des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln soll ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben des Handwerks zu tragenden Kosten für Lehrgänge und Unterbringung finanziert werden. Die Handwerkskammer zu Leipzig als Veranstalter von Lehrgängen der ÜLU stellt die Anträge auf Gewährung sämtlicher Zuschüsse bei den jeweiligen Institutionen.
 


Rechtliche Grundlagen

  • Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU) vom 21. November 2012 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der jeweils gültigen Fassung (BAnz vom 27. November 2012),
  • §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO),
  • Allgemeine Bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P),
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 8. März 2011 in der Fassung vom 27. August 2013 (SächsABl. 38/2013 vom 19. September 2013),
  • §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO),
  • Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007–2013,
  • gemeinschaftliche Verordnungen (EG) Nummer 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Nummer 1083/2006 des Rates und Nummer 1828/2006 der Kommission in der jeweils gültigen Fassung für die Vergabe von Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
  • §§ 4, 5 und 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig, i. V. m. dem Beitragsbemessungsbeschluss 2014 der Handwerkskammer zu Leipzig veröffentlicht am 14. März 2014 (DHB Nummer 03|2014).



Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.