Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Personen aus Nicht-EU-Ländern erleichtert
Zum 1. Juli 2013 ist die neue Beschäftigungsverordnung für Personen aus Nicht-EU-Ländern in Kraft getreten. Diese erlaubt Personen, die über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen, einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist, dass ihr Berufsabschluss einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist und dass der Beruf zu den Mangelberufen in Deutschland gehört, für die Zuwanderung aus dem Ausland verstärkt ermöglicht werden soll.
Bereits im Sommer 2012 wurde die sogenannte "Blaue Karte" eingeführt, die Hochschulabsolventen aus Ländern, die nicht der EU angehören, den Zugang zu einer Beschäftigung in Deutschland erleichtert.
Weitere Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer zu Leipzig
Ansprechpartnerin für die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist Silke Lorenz.
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