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Wirtschaft verärgert über neue Dokumentationspflichten

Mindestlohngesetz zwingt viele Betriebe zur Zeiterfassung

19. Dezember 2014 | Die regionale Wirtschaft bemängelt, dass mit der Einführung des Mindestlohns eine neue Bürokratiewelle auf viele Betriebe zurollen dürfte. Die Handwerkskammer zu Leipzig sowie die Industrie- und Handelskammer fordern dringend Nachbesserungen. Bislang wurden bei der Mindestlohndebatte fast ausschließlich die unteren Lohngefüge betrachtet. Die am Mittwoch (17. Dezember) vom Bundeskabinett beschlossenen Dokumentationspflichten gelten jedoch in einigen Branchen für alle Mitarbeiter, die bis zu 2.958 Euro monatlich verdienen.
 

Aussagen zum Bürokratieabbau werden konterkariert

"Auch Betriebe mit höherem Lohnniveau, sehen sich plötzlich mit unnötigen Bürokratielasten konfrontiert" ärgert sich Claus Gröhn, amtierender Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. "Diese Dokumentation kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern konterkariert auch jegliche Aussagen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau", kommentiert IHK-Präsident Wolfgang Topf.
 

Nachweisgrenze von knapp 3.000 Euro völlig unrealistisch

Die Nachweispflichten gelten zwar nur in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind - unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gastgewerbe -, dennoch beträfen sie unnötigerweise einen viel zu großen Teil der Beschäftigten. Sowohl Hilfskräfte als auch kaufmännische und technische Fachleute müssten täglich Beginn und Ende der Arbeitszeit dokumentieren. Selbst Mitarbeiter, die mehr als das Doppelte des Mindestlohns verdienen, werden zur Zeiterfassung gezwungen.

Das Arbeitsministerium will gewährleisten, dass auch bei Überstunden und Bereitschaftsdiensten der Mindestlohn nicht unterlaufen wird. "Die Nachweisgrenze von knapp 3.000 Euro ist aber völlig unrealistisch und keinesfalls an der betrieblichen Realität ausgerichtet", so die Wirtschaftsvertreter unisono.

Pressemitteilung vom 19. Dezember 2014

reißmann-hagen-web2023 Marco Kitzing

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