Archivbeitrag | Newsletter 2010Wer Vergütungsansprüche nicht rechtzeitig durchsetzt, geht leer aus
Wer seine Vergütungsansprüche nicht rechtzeitig durchsetzt, der geht leer aus, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei den so genannten Vergütungsansprüchen handelt es sich um Honorarforderungen von Bauunternehmern, Fachingenieuren oder Architekten.
Verjährung nach drei Jahren
Vergütungsansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Der Zeitpunkt, ab dem diese Dreijahresfrist läuft, ist unterschiedlich. Auf der sicheren Seite steht der Unternehmer, wenn er für die Berechnung der Verjährung von der Bauabnahme beziehungsweise dem Zeitpunkt ausgeht, in dem die Bauleistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Wer diese Fristen nicht genau beachtet, der läuft Gefahr, seine Ansprüche zu verlieren. Das passiert im hektischen Alltag schnell.
Wenn die Verjährung droht, dann müssen gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Anspruch zu erhalten. Es reicht nicht, nur eine Mahnung zu schicken. Wer Ansprüche geltend machen muss, sollte rechtzeitig Unterstützung, beispielsweise einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, einschalten.