Gabelstapler entlädt einen Lkw. Bild: stock.adobe.com / xartproduction
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Wer darf im Betrieb einen Gabelstapler fahren?

Während im privaten Umfeld keine Genehmigung für das Lenken und Bedienen nötig (aber sinnvoll) ist, wird im gewerblichen Bereich im Umgang mit Flurförderfahrzeugen ein Fahrausweis vorgeschrieben.
 

Im gewerblichen Bereich läuft nichts ohne "Staplerschein"

Fachleute müssen nachweisen, dass sie die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Gabelstaplern mitbringen. Wer ohne den Fahrausweis einen Unfall verursacht, kann seinen Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft verlieren und für sich oder das Unternehmen unter Umständen hohe Kosten verursachen.
 

Betriebssicherheit optimieren und Unfallrisiko minimieren

Die Handwerkskammer bietet ihren Mitgliedsunternehmnen deshalb regelmäßig den Kompaktkurs zum "Staplerschein". In zwei Tagen erhalten angehende Staplerfahrer und -fahrerinnen den notwendigen Input, um Flurförderfahrzeuge unfallfrei und wirtschaftlich einzusetzen.

Für den nächsten Kurs am 2. und 3. Juli sind noch Restplätze frei. Wenn es in Ihrem Betrieb an Staplerprofis mangelt oder Kenntnisse aufgefrischt werden sollen, können Sie mit dem Kurs Abhilfe schaffen. Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns oder melden Sie sich zeitnah an.
 

Kursinhalt "Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge"

  • Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen
  • Physikalische Grundsätze
  • Standsicherheit und Fahrverhalten
  • Lasten transportieren
  • Theorie- und Praxisprüfung

 
AnmeldungKursdatenbank - Kursdetailansicht / Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler)


Dauer und Termin
16 Unterrichtseinheiten
2. und 3. Juli 2024
jeweils 8 bis 16 Uhr

Lehrgangsort
Bildungs- und Technologiezentrum
der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf 

Teilnahmegebühr
302 Euro

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Marco Kitzing

Sebastian Matros

Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-208

Fax 034291 30-25208

matros.s--at--hwk-leipzig.de