Weltweit: Messeförderung für junge innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Ziel des Programms zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden.

Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegt. Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig.

Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück (70 Prozent). Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro. Der Aussteller meldet sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.

Die Liste der für die Förderung relevanten Veranstaltungen sowie Antragsformulare stehen unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung zum Download bereit.

Quelle: auma

Mehr Informationen

 www.bafa.de

barthauer-antje-web2023-2 Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de

hennig-berit-web2023 Marco Kitzing

Berit Hennig

Beraterin Messen / Öffentliche Aufträge / Rechtsaufsicht

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-305

Fax 0341 2188-25305

hennig.b--at--hwk-leipzig.de