
Archivbeitrag | Newsletter 2010Welche Veränderungen gibt es im Vergaberecht durch Inkrafttreten der VOB 2009?
Ein Kompaktseminar zu Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Inkrafttreten der VOB 2009) bringt Unternehmer auf den neuesten Stand in Sachen Vergabe. Interessenten werden am 28. September, 17 Uhr, im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, geschult.
Neue Regelungen, die man kennen sollte
Beispielsweise darf durch die neue VOB die Eignungsprüfung nur noch durch die Präqualifikation über die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder per Einzelnachweisen erfolgen. Außerdem neu: Für die Kalkulation unerhebliche Nachweise wie Gewerbeanmeldung oder Datenblätter können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Vor Inkrafttreten der VOB 2009 bedeutete das den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.
Eine Kenntnis der neuen VOB-Regelungen bringt mehr Sicherheit bei der Angebotsabgabe und erleichtert Handwerksfirmen den Zugang zu Aufträgen.
Tipps zum Vermeiden von Fehlern bei der Angebotserstellung
Der Referent, Baurat Ulf Schirrmeister vom Hochbauamt der Stadt Leipzig, wirft einen Blick hinter die Kulissen der neuen VOB und gibt konkrete Hilfestellung zur Vermeidung von Fehlern bei der Angebotserstellung. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden konkrete Beispiele vorgestellt und an Mustervorlagen erläutert.
Themen
- Änderungen im Abschnitt 1 und 2 der VOB/A 2009
- Ausschlussgründe
- Eignung von Bietern/Bewerbern
- Angemessenheit von Angeboten
- Wirtschaftlichstes Angebot
- Rechtsschutz
Eine Anmeldung ist bis 23. September erforderlich. Mehr Informationen gibt es bei Claudia Weigelt.