
Archivbeitrag | Newsletter 2023Weisen Sie ihre Kundschaft auf den "Steuerbonus" hin?
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Folglich sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt abzugsfähig. Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten im Haushalt der Kundschaft ausführen, sollten diese auf den „Steuerbonus“ hinweisen. Nicht nur vor dem Hintergrund der hohen Inflationsraten der vergangenen Monate ist das kundenorientierte Servicekommunikation.
Kunden können Handwerksausgaben über die Steuererklärung reduzieren
Um an den Steuerbonus zu kommen, können die Kundinnen und Kunden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung die Handwerkerrechnungen des betreffenden (plus Zahlungsnachweise) beim Finanzamt einreichen. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet, was und die Ausgaben nachträglich drücken dürfte.
Die gesetzliche Grundlage für den Steuerbonus bildet Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes (www.gesetze-im-internet.de). Alle wesentlichen Informationen zum Steuerbonus hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst: