Justizia. Bild: aboutpixel.de - Burkhard Trautsch
Burkhard Trautsch / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Was ändert sich 2012?

Wie in jedem Jahr steht auch 2012 eine Reihe von gesetzlichen Änderungen an.

Eine Auswahl relevanter Änderungen für Handwerksunternehmen und Handwerker in kompakter Form zusammengefasst.

 

 

Verschiebung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf 2013
Sozialversicherungswerte 2012
Insolvenzgeldumlage
Steuervereinfachungsgesetz 2012
Wegfall der tageweisen Vergleichsrechnung bei der Pendlerpauschale
Umsatzsteuer: Ist-Versteuerung
E-Bilanz
Elektronische Rechnung
Investitionszulage
Präqualifizierung VOB jetzt auch über die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Familienpflegezeit
Arbeitnehmer-Überlassung
Mini- und Midijobs
Neuer Tätigkeitsschlüssel für Unternehmen
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Verschiebung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf 2013
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.

Sozialversicherungswerte 2012
Die Sozialversicherungswerte wurden für das Jahr 2012 angepasst.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung
    Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nur im Westen auf monatlich 5.600 Euro an. Im Osten bleibt sie bei 4.800 Euro.
  • Rentenversicherung
    Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent
    (Arbeitnehmer: 9,8 Prozent; Arbeitgeber: 9,8 Prozent).
  • Kranken- und Pflegeversicherung
    Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf bundeseinheitlich 3.825 Euro im Monat angehoben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 Euro. Für bereits am 31. Dezember 2002 wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat Krankenversicherte steigt die Grenze für das Jahr 2012 auf 45.900 Euro. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent (Arbeitnehmer: 8,2 Prozent; Arbeitgeber: 7,3 Prozent). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 1,95 Prozent (Arbeitnehmer: 1,475 Prozent; Arbeitgeber: 0,475 Prozent).

Insolvenzgeldumlage
Arbeitgeber müssen 2012 wieder die Insolvenzgeldumlage zahlen. Die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung legt den Wert für das Kalenderjahr 2012 auf 0,04 Prozent des Arbeitsentgelts fest.

Steuervereinfachungsgesetz 2012
Mit dem Gesetz treten zum 1. Januar 2012 nachfolgende Steuervereinfachungsmaßnahmen in Kraft.

  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
    Der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Erhöhung soll für Arbeitnehmer zu einer durchschnittlichen Entlastung etwa 25 bis 30 Euro monatlich führen. Für volljährige Kinder wird ab 2012 das Kindergeld erstmals unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte (bisher maximal 8.004 Euro jährlich) gewährt.
  • Kinderbetreuungskosten
    Kinderbetreuungskosten werden künftig unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind sind als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung abzugsfähig oder können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug 2012 berücksichtigt werden.
  • Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
    Steuerpflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Fiskus über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten. Bei Bagatellfällen wird dabei künftig auf die Gebührenerhebung verzichtet. Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wird damit auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt. Laut Abgabenordnung wird eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro (Gegenstandswert) und 200 Euro (twei Stunden Zeitgebühr) bei der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft gelten.

Wegfall der tageweisen Vergleichsrechnung bei der Pendlerpauschale
Ein Wechsel zwischen den Abrechnungsarten zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und eigenem PKW ist ab 2012 nicht mehr möglich. Steuerpflichtige müssen sich entweder für den Ansatz der Entfernungspauschale je Kilometer (Kilometer-Pauschale) oder für den Ansatz der Kosten für Bus- und Bahntickets entscheiden. Damit entfällt die Pflicht gegebenenfalls taggenaue Aufzeichnungen über die Wahl des Verkehrsmittels für den Weg zur Arbeit zu führen.

Umsatzsteuer: Ist-Versteuerung
Die Ist-Versteuerungsgrenzen sind nunmehr bundeseinheitlich dauerhaft entfristet, das heißt Unternehmen, deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat, können die Ist-Versteuerung in Anspruch nehmen. Die Mehrwertsteuer muss gegenüber dem Finanzamt nicht mehr vorfinanziert werden, sondern ist erst dann fällig, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

E-Bilanz
Unternehmen müssen ihre Steuerbilanz künftig elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Ausnahmsweise können die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt übermittelt werden. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.

Elektronische Rechnung
Rechnungen können (bereits seit Mitte 2011) auch ohne elektronische Signatur beispielsweise per E-Mail, als Computer-Fax und per Internet-Download erbracht werden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr - vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung – frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist nur noch optional.

Investitionszulage
Die wirtschaftliche Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin vermindert sich für nach 2009 abgeschlossene Investitionen, entstandene Teilherstellungskosten und Teillieferungen weiter. Durch eine degressive Ausgestaltung werden die Fördersätze zwischen 2010 und 2013 abgeschmolzen, die Förderung entfällt ganz für ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossene Investitionen.

Fördersätze große UnternehmenFördersätze kleinere und mittlere Unternehmen

vor 2010: 12,5 Prozent
vor 2011: 10 Prozent
vor 2012: 7,5 Prozent
vor 2013: 5 Prozent

vor 2010: 25 Prozent
vor 2011: 20 Prozent
vor 2012: 15 Prozent
vor 2013: 10 Prozent

Präqualifizierung VOB jetzt auch über die Auftragsberatungsstelle Sachsen
Die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Sachsen e. V. hat mit der DVGW Cert GmbH, einer der offiziellen VOB-Präqualifikationsstellen, einen Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem, dass für alle Neuanträge, welche über die ABSt Sachsen eingereicht werden, die DVGW Cert GmbH einen Nachlass von 15 Prozent gewährt. Das sächsische Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird mit Ablauf der letzten Einträge im Jahr 2012 beendet.

Familienpflegezeit
Die neue Familienpflegezeit soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten, um Angehörige häuslich zu pflegen. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sieht das neue Gesetz allerdings nicht vor. Die Vereinbarung soll auf vertraglicher Basis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erfolgen. Für den Zeitraum der gesamten Pflegezeit steht der Beschäftigte unter Sonderkündigungsschutz. Die Organisation der Familienpflegezeit soll durch den Einsatz von Wertguthaben oder flexiblen Arbeitszeitkonten erfolgen. Vorgesehen ist, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bis auf 15 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren kann. In dieser Zeit wird der Lohn um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem verringerten Arbeitsentgelt aufgestockt. Konkret bedeutet das, dass bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 Prozent dem Beschäftigten trotzdem 75 Prozent seines vorherigen Lohnes zustehen. Um nach Ablauf der Familienpflegezeit einen Lohnausgleich für den Arbeitgeber zu erzielen, kann der Arbeitnehmer für einen gleichlangen Zeitraum Vollzeit weiter für das reduzierte Gehalt arbeiten. Alternativ können die vor Beginn der Arbeitszeitreduzierung angesammelten Überstunden verrechnet werden. Falls die Maßnahmen zum Lohnausgleich nicht ausreichen, um den Aufstockungsbetrag zu finanzieren, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen vom jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden.

Arbeitnehmer-Überlassung
Ab 1. Dezember 2011 greift Teil 2 der Reform der Arbeitnehmerüberlassung, das heißt eine zwingende Informationspflicht der Entleiher an ihre Leiharbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Entleiherbetrieb und das grundsätzliche Zugangsrecht von Leiharbeitern zu Gemeinschaftseinrichtungen oder- diensten bei der entleihenden Firma.

Mini- und Midijobs 2012
Die Entgeltgrenze bei Minijobs soll von 400 Euro auf 450 Euro monatlich erhöht werden. Damit würden sich automatisch auch die Regelungen für die Gleitzone - in der aktuellen Diskussion sind Entgelte ab 450,01 Euro bis 850,00 Euro oder eine Gleitzone bis 900 Euro - erweitern. Der Gesetzentwurf lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor, mit einem Inkrafttreten der neuen Regelung der Gleitzone kann daher frühestens im Jahresverlauf 2012 gerechnet werden.

Neuer Tätigkeitsschlüssel für Unternehmen
Bei den Meldungen zur Sozialversicherung müssen Arbeitgeber bereits seit 1. Dezember einen neuen Tätigkeitsschlüssel verwenden. Der fünfstellige Schlüssel wird durch einen neunstelligen ersetzt. Der neue Tätigkeitsschlüssel wurde um Meldekriterien erweitert, die in der statistischen Auswertung den geänderten Rahmenbedingungen im Arbeitsleben gerecht werden. Der Aufwand bei der Ermittlung der zu meldenden Schlüsselziffern steigt damit.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Gemäß Sozialgesetzbuch haben Arbeitgeber, solange sie die nach vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese Ausglkeichabgabe erhöht sich ab Januar 2012. Die Beträge steigen von 105 Euro auf 115 Euro (Erfüllungsquote drei bis fünf Prozent), von 180 Euro auf 200 Euro (Erfüllungsquote zwei bis unter drei Prozent) und von 260 Euro auf 290 Euro (Erfüllungsquote null bis unter zwei Prozent). Die Erhöhung gilt für Pflichtplätze, die ab dem 1. Januar 2012 unbesetzt sind. Die neuen Werte wirken jedoch erst im Jahr 2013, weil bis zum 31. März 2012 noch die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2011 zu entrichten ist.

likos-christian-web2024 Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

likos.c--at--hwk-leipzig.de