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Archivbeitrag | Newsletter 2010Vorsteuervergütung für 2009: Registrierung bis 15. September erforderlich

Seit Anfang dieses Jahres ist das Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU dahingehend geändert worden, dass das bisherige Papierverfahren für in der EU ansässige Unternehmen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wurde.

Anträge auf Vorsteuervergütung innerhalb der EU nur noch online

Anträge inländischer Unternehmen auf Vorsteuervergütung innerhalb der EU können ausschließlich über das vom Bundeszentralamt für Steuern eingerichtete Online-Portal gestellt werden.

Registrierung bis 15. September über Elster

Die Anträge für Vergütungsansprüche aus 2009 sind bis spätestens 30. September zu stellen. Um Anträge stellen zu können, ist zunächst eine Zugangsberechtigung erforderlich. Diese müssen Unternehmen beantragen, indem sie sich bis zum 15. September online über das Programm Elster registrieren lassen, so die DATEV.