Cloud. Bild: pixelio.de - Gerd Altmann
Gerd Altmann / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Vorsicht beim Einsatz von Office 365 im Unternehmen

Die Bürosoftware Office 365 von Microsoft verspricht für Selbständige und kleine Unternehmen praktisches Arbeiten von überall und auf fast jedem Gerät. Dazu müssen Daten nicht auf der lokalen Festplatte gespeichert werden, sondern lassen sich mittels des Office 365 Clouddienstes auf Webservern ablegen.

Besser keine Geschäftsschreiben in der Cloud speichern

Unternehmer, die Office 365 einsetzen wollen - beispielsweise um Angebote oder Rechnungen zu verfassen - müssen jedoch aufpassen. Personenbezogene Daten sollten nicht im Cloudspeicher abgelegt werden.

Microsoft übernimmt keine Garantie, dass die gespeicherten Daten Europa nicht verlassen können. Die Geschäftsschreiben könnten somit auch auf amerikanischen Webservern hinterlegt werden. Dadurch entstehen Probleme mit den deutschen Datenschutzregelungen. Unternehmen könnten wegen Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes abgemahnt oder verklagt werden.

Wahrscheinlicher Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten, wie sie auch in Geschäftsschreiben zu finden sind, nicht ohne Einwilligung in ein Land versandt werden, in dem die "Angemessenheit des Schutzniveaus" für die Daten nicht gewährleistet ist. Dazu gehören auch die USA. Da Microsoft ein amerikanisches Unternehmen ist, könnte es nämlich nach dem US-amerikanischen patriot act dazu aufgefordert werden, Daten an amerikanische Ermittlungsbehörden zu übergeben.

Ein Speichern von Geschäftsschreiben im Cloudspeicher von Office 365 wäre also wahrscheinlich rechtswidrig.