
Archivbeitrag | Newsletter 2012VOB/B: Ausgabe 2012 bringt Änderungen bei Schlussrechnung und Zahlungsverzug
Geht es um die Bauvergabe, ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk. Sie ist die Basis für gute Bauverträge und bauvertragliche Abmachungen. Seit einigen Wochen gibt es eine komplett aktualisierte VOB-Ausgabe.
Änderungen nur in Paragraf 16 VOB/B
Die aktuelle Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) 2012 wurde bereits im Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit Ausnahme von Paragraf 16 wurden dabei alle Regelungen der Ausgabe 2009 ohne Änderungen in die Ausgabe 2012 übergeleitet.
Die Änderungen in Paragraf 16 enthalten für Handwerksbetriebe als Auftragnehmer aber günstigere Regelungen in Bezug auf Fälligkeit und Verzug. Demnach ist die Schlussrechnung nicht mehr erst nach 2 Monaten fällig, sondern bereits nach 30 Tagen. Auch der Zahlungsverzug tritt bereits nach 30 Tagen ohne Nachfristsetzung und Mahnung ein. Mit diesen Neuerungen werden die EU-Vorgaben der Zahlungsverzugsrichtlinie im Geschäftsverkehr 2011/7EU umgesetzt.
Handwerkskammer bietet Informationsblatt zur VOB/B 2012
Für Verträge mit privaten Auftraggebern, die nach dem 13. Juli 2012 geschlossen wurden und für die im Vertrag die Geltung der "neuesten Fassung" der VOB/B vereinbart wurde, gilt die VOB/B 2012. Für vorher geschlossene Verträge mit gleicher Klausel gilt die VOB/B 2009. Ist demgegenüber in einem Bauvertrag die Vereinbarung einer bestimmten VOB/B-Ausgabe vereinbart worden, so bleibt es bei dieser Vereinbarung.
Ein Informationsblatt zur VOB/B 2012 können Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer bei der Abteilung Recht und Organisation unter Telefon 0341 2188-201 anfordern.
Der Text der Gesetzesänderung kann unter www.bundesanzeiger.de eingesehen werden (Suchbegriff "VOB" im "Amtlichen Teil").