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Archivbeitrag | Newsletter 2011Verurteilt wegen dubioser Abzocke

Immer wieder werden Unternehmer mit Angebotsschreiben und Formularen konfrontiert, die Eintragungen in Handelsregister, Branchen- oder in Adressverzeichnisse versprechen. Oft handelt es sich dabei um Formen des Adressbuchschwindels. Im Kleingedruckten verbergen sich teils horrende Kosten.

 

Irreführung und mangelnde Preistransparenz

In einem Fall, der auch Unternehmen der Region Leipzig betraf, gab es nun ein Urteil. Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf wurde erfolgreich wegen Irreführung und mangelnder Preistransparenz verklagt.

Abzock-Formular: "Gewerbeauskunfts-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge"

Die Firma hatte 2010 Angebotsschreiben in amtlicher Optik für Einträge in eine Online-Datenbank verschickt. Die Formulare trugen die Überschrift "Gewerbeauskunfts-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge".

Amtliche Optik soll von hohen Kosten ablenken

Für Gewerbetreibende, die sich von der Aufmachung in die Irre führen ließen und das Formular unterzeichneten, flatterten bald Rechnungen und Mahnungen ins Haus. Im Formular des Anbieters war eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren versteckt, die eine Gesamtbelastung von 956,40 Euro verschleierte.

Der Deutsche Schutzverband Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) klagte wegen Irreführung und mangelnder Preistransparenz. Das Landgericht Düsseldorf gab dem DSW am 15. April 2011 recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Das Gericht hat ein deutliches und notwendiges Signal gesetzt, damit Gewerbetreibende nicht weiterhin getäuscht und zu überteuerten Zahlungen verleitet werden", so der DSW.

Was tun bei Adressbuchschwindlern?

Handwerksbetriebe, die mit ähnlich dubiosen Angeboten konfrontiert sind, können die Rechtsberatung der Handwerkskammer zu Leipzig nutzen.

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