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Archivbeitrag | Newsletter 2012Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger: Sperrfrist fällt weg

Bislang konnten Unternehmen bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger eine zeitliche Vorgabe für dessen Offenlegung im Internet wählen. Diese Funktion ist ab sofort nicht mehr verfügbar, da die Sperrfrist laut Bundesanzeiger im Widerspruch zu § 325 Absatz 1 Handelsgesetzbuch steht. Der Jahresabschluss ist nach Vorlage an die Gesellschafter unverzüglich einzureichen und zu veröffentlichen.

Wer ist zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet?

Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen umfasst insbesondere Kapitalgesellschaften, GmbH & Co KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute.

Mehr Informationen zu Offenlegungspflichten gibt es unter www.publikations-plattform.de oder auf www.bundesjustizamt.de.