
Archivbeitrag | Newsletter 2012Vereinfachungen beim Förderprogramm "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign"
Handwerksunternehmen, die heute auf Innovationen setzen, sichern den Geschäftserfolg und die Arbeitsplätze von morgen. Damit Handwerker Innovationen leichter und mit geringem Risiko umsetzen können, unterstützt das Förderprogramm "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign" bereits seit 2011 kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.
Maximal 100.000 Euro für neue Entwicklungen
Für die Betriebe gibt es Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal werden 100.000 Euro gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat nun die Definition vereinfacht, was ein innovatives Produkt ausmacht, um den Zugang zu den Fördermitteln weiter zu erleichtern.
Als "innovativ" gelten Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren (im Folgenden nur Produkte) dann, wenn sie für das Unternehmen neu sind. Innovativ können auch Neuheiten nicht-technischer Art sein (beispielsweise in der Kreativwirtschaft). Ist für das Produkt ein gewerbliches Schutzrecht – etwa in Form eines Patents, eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters – angemeldet oder geplant, kann von einer Neuheit ausgegangen werden. Gleiches gilt, wenn bei der Entwicklung des Produkts bereits ein anderes Förderprogramm in Anspruch genommen wurde, das seinerseits einen strikten Innovationsbezug hat (zum Beispiel "FuE-Projektförderung", "InnoPrämie" oder "Technologietransferförderung")
Das betreffende Produkt muss allerdings auf der unternehmenseigenen Forschungs- und Entwicklungsleistung aufbauen. Auch Weiterentwicklungen, die gegenüber dem Ausgangsprodukt wesentliche Verbesserungen aufweisen, gelten als innovativ und damit als förderfähig. Um in den Genuss der Förderung zu kommen darf das Produkt darf mit seinen neuen Eigenschaften noch nicht käuflich zu erwerben sein.
Handwerkskammer berät Unternehmer zu Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign" www.sab.sachsen.de.
Ausführliche Beratung und Hilfestellungen bei der Antragstellung bieten außerdem dieBeauftragten für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, Rainer Hauk und Emily Butter.