
Archivbeitrag | Newsletter 2012Verbesserte Förderung: Mindestens 1.500 Euro für Solarthermie-Anlagen
Marktanreizprogramm wird ab 15. August geändert
Das Bundesumweltministerium (BMU) will die Grundlage für mehr private Investitionen im Bereich der Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien schaffen, dies geht aus einer aktuellen BMU-Presseinformation hervor.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verbessert deshalb ab 15. August 2012 die Förderungen für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel im Rahmen des Marktanreizprogramms. Für Solarthermie gibt es weiterhin 90 Euro pro Quadratmeter zur Investition dazu, nun jedoch mindestens 1.500 Euro pro Anlage. Die neue Mindestsumme zahlt sich besonders für kleine und mittlere Anlagen aus.
Zusätzliche Förderung bei hydraulischem Abgleich
Zusätzlich zur Basisförderung für Solarkollektoren zahlt das BAFA weiterhin eine Bonusförderung in Höhe von 500 Euro für den Austausch des Heizkessels gegen einen Gas-Brennwertkessel, einen Biomassekessel oder eine Wärmepumpe. Bedingung hierfür ist der hydraulische Abgleich. Dabei stellt ein Fachhandwerker alle Komponenten einer Heizungsanlage optimal aufeinander ein.
Der Verbraucher profitiert so nicht nur von den 500 Euro Fördergeld, sondern auch von sinkenden Heizkosten. Der Grund: Durch den hydraulischen Abgleich verteilt sich die Wärme gleichmäßig im Haus, der Energieverbrauch der Heizung sinkt und die Solarkollektoren auf dem Dach können einen proportional größeren Anteil der benötigten Heizenergie bereit stellen.