Unterstützung für KMU - Exportkreditgarantien für kleinere Exportgeschäfte

Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben angekündigt, die staatlichen Exportkreditgarantien zur Jahresmitte um eine Forfaitierungsgarantie für kleinere Exportgeschäfte mit einem Wert von weniger als zehn Millionen Euro zu erweitern.

Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von zehn Millionen Euro bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie künftig ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung. Mit dem Instrument garantiert der Bund gegenüber Banken für Forderungen, die diese zuvor dem Exporteur abgekauft haben.

Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, das heißt bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.

Es ist geplant diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume und stärkt so den deutschen Mittelstand.

[Quelle: Bundesministerium der Finanzen]

Weitere Informationen

 www.bundesfinanzministerium.de

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de