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Unternehmensteuerreform nur ein kleiner Schritt nach vorn

Mitteldeutsche Kammern fordern erhebliche Nachbesserungen im Detail

22. Mai 2007 | Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das wichtige Ziel gesetzt, bis 2008 ein grundlegend fortentwickeltes und international wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt teilweise Signale zur Entlastung auch der regionalen Wirtschaft, denn die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und die Reduzierung der Gewerbesteuermesszahl sind Schritte in die richtige Richtung. Gleichwohl erscheinen aus Sicht der mitteldeutschen Kammern viele der vorgesehenen Gegenfinanzierungen problematisch. Sie werden vom Gros der kleinen und mittleren Unternehmen getragen werden müssen. Profitieren werden nahezu ausschließlich die großen kapitalstarken Unternehmen - von einer spürbaren Steuerentlastung auf breiter Front kann also nicht die Rede sein.

Die mitteldeutsche Wirtschaft fordert für das weitere parlamentarische Verfahren folgende Nachbesserungen im Detail:

  • Eine Revision der Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer, hierbei insbesondere eine realitätsgerechte Absenkung der Finanzierungsanteile für Leasingraten, Mieten und Pachten - sonst hat man keine Gewinn-, sondern eine Aufwandssteuer. In gewinnarmen oder gar gewinnlosen Zeiten bedeutet dies eine faktische Rückkehr zur Substanzbesteuerung. Gerade das auch in den Betrieben Mitteldeutschlands weit verbreitete Leasing von Maschinen und Fahrzeugen wird hierdurch weniger attraktiv und beeinträchtigt die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen. So werden etwa Unternehmen mit geringen Gewinnen unter 50.000 Euro, die bei den Hinzurechungen nur knapp oberhalb der Freigrenze von 100.000 Euro liegen, sogar zusätzlich belastet - und zwar unabhängig von der Rechtsform. Insbesondere kleine GmbHs werden mit Mehrbelastungen von mehr als 30 Prozent gegenüber der heutigen Situation zu rechnen haben; in Gemeinden mit hohen Hebesätzen von 450 Prozent wird ihre Steuerlast sogar um fast 40 Prozent steigen (circa 29.500 Euro statt bisher 21.300 Euro) - und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn ins Privat- oder Betriebsvermögen fließt!
  • Eine Beibehaltung der degressiven Abschreibung sowie der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 Euro im Gegensatz zu den geplanten 150 Euro.
  • Eine Veränderung der Verwendungsreihenfolge von in Personengesellschaften einbehaltenen Gewinnen. Auf nicht entnommene (= thesaurierte) Gewinne soll hiernach zukünftig ein Steuersatz von 28,25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) erhoben werden. Will man jedoch im Nachhinein die Rücklage wieder auflösen, muss noch einmal mit 25 Prozent nachversteuert werden! Entnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sollten aber aus bereits versteuertem Altkapital erfolgen und nicht aus dem thesaurierten Gewinn.
  • Eine Erhöhung der Betriebsvermögensgrenze bei der Ansparrücklage (zukünftig Investitionsabzugsbetrag) auf über 235.000 Euro, weil viele Unternehmen - selbst kleinere und mittlere - diesen Wert leicht überschreiten.
  • Neben der sich abzeichnenden Begünstigung von Sanierungsfällen muss die steuerliche Verlustübernahme durch die Neukapitalgeber auch bei einer teilweisen oder vollständigen Übertragung von Start-up-Unternehmen weiterhin umfänglich möglich sein.
  • Grenzüberschreitende Ausgründungen im Umfeld von Forschungs- und Technologiestandorten in Europa dürfen nicht per se durch verschärfte Anforderungen an Funktionsverlagerungen erschwert werden. Letztendlich erfolgt hierdurch eine Besteuerung von verlagertem Gewinnpotenzial, welches gerade negative Folgen für den Forschungsstandort Deutschland haben kann.

Die Unternehmenssteuerreform in ihrer jetzigen Ausprägung zeichnet sich durch einige positive Ansätze aus, die jedoch durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen massiv konterkariert werden. Eine Reform, die zu höherer Substanzbesteuerung - beispielsweise durch Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer - sowie unvorteilhaften Entnahmeregelungen führt, gefährdet die Liquidität und beeinträchtigt die Wachstumschancen insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, die mit rund 125.000 Unternehmen das Rückgrat unserer mitteldeutschen Wirtschaft bilden.

Pressemitteilung vom 22. Mai 2007

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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