Umweltallianz Sachsen sucht Unternehmen, die freiwillige Leistungen zur Umweltentlastung erbringen
Grundlage der Umweltallianz Sachsen Umwelt und Wirtschaft ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft. Ziel ist es, durch einen effizienten und zukunftsweisenden Umweltschutz den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken.

Unternehmen, die ein Umweltmanagement eingeführt haben oder durch freiwillige Leistungen zur Umweltentlastung beitragen, sollten Teilnehmer an der Umweltallianz Sachsen werden.
Grundlage der Umweltallianz ist eine seit 1998 bestehende freiwillige Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft, die bis Ende des 2016 lief. Ziel ist es, durch einen effizienten und zukunftsweisenden Umweltschutz den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken.
Entlastungen als Gegenleistung für freiwilliges Umweltengagement
Die Staatsregierung trägt dazu bei, in dem sie Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung schafft. Sie verpflichtet sich unter anderem, die Regelungsdichte zu reduzieren und Fördermittel für Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug dazu tragen die Unternehmen durch freiwillige Umweltaktivitäten zur weiteren Entlastung der Umwelt bei.
Wirtschaftsstandort durch Umweltschutz stärken
Bisher haben sich in der Wirtschaft fast 700 Betriebe an der Allianz beteiligt. Das waren vor allem Maßnahmen wie
- Einführung des Qualitätsstandard DIN EN ISO 14001,
- Einführung des Umweltmanagementsystems ÖkoProfit,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung,
- Abfallreduzierung,
- Einsparung von Wasserverbräuchen oder
- Verwendung nachwachsender Rohstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
Weitere Maßnahmen wie die Verbesserung der Luftemissionen und die Reduzierung der versiegelten Bodenfläche sind als Teilnahmekriterium ebenfalls möglich. Wer sich beteiligen möchte, muss die Leistungen überwiegend in Sachsen erbringen und einer Überprüfung zugänglich machen. Da die Allianz freiwilliges Umweltengagement in den Fokus stellt, dürfen die Leistungen also ausdrücklich nicht zum Ziel der gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens gehören.