Maurer, Alter Handwerker, Bau, Ausbau. Bild: sima / stock.adobe.com
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Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz bietet die perfekte Möglichkeit, um Ihre Fachkräfte, Gesellen oder Meister von entbehrlichen Aufgaben zu entlasten – und gleichzeitig die Möglichkeit, weitere Mitarbeiter aus der Langzeitarbeitslosigkeit für ihr Team zu gewinnen, welche unter reellen Arbeitsbedingungen keinen Platz auf dem Arbeitsmarkt finden. Fachkräfte zu unterstützen, bedeutet ihre Kompetenzen zu bündeln und zum Beispiel weniger anspruchsvolle Einzeltätigkeiten auszusourcen – das heißt einen Teil ihrer Aufgaben abzugeben.

Bei der innerbetrieblichen Suche nach zumeist einfachen und zeitintensiven Beschäftigungen, deren Zusammenstellung und Umschichtung können neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hier ergibt sich die Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit und/oder mit Behinderungen wie zum Beispiel Lerneinschränkungen. Kernelemente des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
 

Mehrwert

Die über das Teilhabchancengesetz gewonnenen Mitarbeiter unterstützen aktiv die Fachkräfte, welche sich mehr auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren können. Dies ist ein aktiver Beitrag zur Verhinderung der sozialen Ausgrenzung von betroffenen Menschen.
 

Fördermöglichkeiten

Die Jobcenter zahlen einen Lohnkostenzuschuss und/oder ein individuell angepasstes Coaching für neue Mitarbeiter um den Einstieg in Ihrem Unternehmen problemlos zu gestalten.
 

Förderhöhe

  • 1. Jahr: 75 Prozent
  • 2. Jahr: 50 Prozent

Förderdauer

2 Jahre

Fördervoraussetzung

  • Arbeitnehmer mindestens 2 Jahre arbeitslos
  • Begründung eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 2 Jahren

Coaching

mindestens 6 Monate Freistellung

Förderhöhe

  • 1./ 2. Jahr: 100 Prozent
  • 3. Jahr: 90 Prozent
  • 4. Jahr: 80 Prozent
  • 5. Jahr 70 Prozent

Förderdauer

5 Jahre

Fördervoraussetzung

  • Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt
  • in den letzten 7 Jahren wurden mindestens 6 Jahre Grundsicherung bezogen
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt

Coaching

  • während der gesamten Förderdauer möglich
  • mindestens 12 Monate Freistellung
 

Weiterführende Informationen

Förderung von Langzeitarbeitslosen

 

Weitere Ansprechpartner

Jobcenter Leipzig | Kerstin Pannicke
Telefon 0341 91310705
kerstin.pannicke@jobcenter-ge.de

Jobcenter Oschatz | Anna Hammerschmidt
Telefon 03423 65-1676
anna.hammerschmidt@jobcenter-ge.de

bathke-sylvia-web2023 Marco Kitzing

Sylvia Bathke

Beschäftigungsförderung / Inklusionsberatung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-302

Fax 0341 2188-25302

bathke.s--at--hwk-leipzig.de