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Steigende Nachfrage nach Photovoltaikanlagen

Förderung erweitert auf kleine und mittlere Unternehmen

13. August 1999 | Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm konnte bisher lediglich von Privatpersonen genutzt werden. Die Europäische Kommission hat grünes Licht dafür gegeben, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige in den Genuss der Förderung kommen können. Mit dieser Erweiterung auf mehr Förderberechtigte ist durchaus mit einem weiteren Schub für das Förderprogramm zu rechnen: Die Mehrzahl der Interessenten, die sich bisher nach dem Förderprogramm bei der Handwerkskammer zu Leipzig erkundigten, kamen aus dem gewerblichen Bereich.

In der ersten Hälfte des Jahres 1999 haben Investoren über 70 Millionen Mark für 2.000 Photovoltaikanlagen beantragt. Die Nachfrage - so schätzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein - habe im Jahresverlauf durchgehend zugenommen. Es wird damit gerechnet, dass in diesem Jahr rund 6.000 Anlagen gefördert werden.

Unternehmen, die Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen stellen, müssen einige Rahmenbedingungen beachten: Der Jahresumsatz des Unternehmens darf maximal 40 Millionen Euro (78,23 Mark) betragen oder die Bilanzsumme beläuft sich auf höchtens 27 Millionen Euro (52,81 Millionen Mark). Die Anzahl der Mitarbeiter darf maximal 250 betragen. Der Antragsteller - so lautet eine weitere Richtlinie - befindet sich mit höchstens 25 Prozent im Besitz eines Unternehmens, das die beiden vorgenannten Kriterien nicht erfüllt. Plant ein gewerblicher Investor zusätzlich zum 100.000-Dächer-Programm weitere von der Europäischen Kommission genehmigte öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, darf der Subventionswert aus allen öffentlichen Mitteln insgesamt 40 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Über weitere Details der Förderungsbedingungen informiert Christiane Hoffmann vom Umweltzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig in Trebsen, Telefon 034383 612-25.

Pressemitteilung vom 13. August 1999

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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