
Archivbeitrag | Newsletter 2016Steigende Mindestlöhne im Handwerk
8,50 Euro Mindestlohn? Eventuell bald noch mehr? Die meisten Unternehmen im Handwerk entlohnen ohnehin schon seit Jahren deutlich über diesem Lohnniveau.
Damit würdigen sie nicht nur die Arbeit der Beschäftigten, sondern machen ihr Gewerk auch attraktiv für möglichen Fachkräftenachwuchs.
Mindestlohn für Dachdecker steigt in zwei Etappen
![]() | So haben sich beispielsweise die Tarifparteien des Dachdeckerhandwerks auf eine zweistufige Erhöhung des Mindestlohns geeinigt. Der zugehörige Branchenmindestlohn wurde bereits zum 1. Januar 2016 angehoben und steigt zum 1. Januar 2017 erneut. |
Da dieser Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er ebenso für alle Betriebe der Bundesrepublik, wie für entsandte Arbeitnehmer aus ausländischen Betrieben. Die Mindestlohnverordnung wurde im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 22. Dezember 2015 veröffentlicht.
Bundesweiter Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk | ||
seit 1. Januar 2016 | 12,05 Euro | |
ab 1. Januar 2017 | 12,25 Euro | |
Neues Lohngefüge im Gebäudereinigerhandwerk
![]() | Auch die Tarifvertragsparteien im Gebäudereinigungshandwerk haben sich auf neue Lohngefüge geeinigt. Allerdings hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch keine Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen getroffen. Der Antrag wurde jedoch am 30. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. |
Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk | ||
Tarifgruppe Ost | Tarifgruppe West einschließlich Berlin | |
ab 1. März 2016 | Lohngruppe 1: 8,70 Euro Lohngruppe 6: 11,10 Euro | Lohngruppe 1: 9,80 Euro Lohngruppe 6: 12,98 Euro |
ab 1. Januar 2017 | Lohngruppe 1: 9,05 Euro Lohngruppe 6: 11,53 Euro | Lohngruppe 1: 10,00 Euro Lohngruppe 6: 13,25 Euro |
Bald gleiche Ost- und Westlöhne im Elektrohandwerk
![]() | Auf einen neuen Vertrag zur tariflichen Entlohnung haben sich auch die Tarifparteien des Elektrohandwerks verständigt. Hier steigt der Mindestlohn jeweils zum 1. Januar 2016, 2017, 2018 und 2019. Ab 2018 wird ein bundeseinheitlicher Mindestlohn gezahlt. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde ebenfalls gestellt und am 3. November im Bundesanzeiger publiziert. |
Mindestlohn im Elektrohandwerk | ||
Tarifgruppe Ost einschließlich Berlin | Tarifgruppe West | |
seit 1. Januar 2016 | 9,85 Euro | 10,35 Euro |
ab 1. Januar 2017 | 10,40 Euro | 10,65 Euro |
ab 1. Januar 2018 | 10,95 Euro (bundeseinheitlich) | |
ab 1. Januar 2019 | 11,40 Euro (bundeseinheitlich) | |
Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk
![]() | Im Schornsteinfegerhandwerk galt bis zum Jahresende 2015 ein bundeseinheitlicher und allgemeinverbindlicher von 12,78 Euro pro Stunde. Auch hier haben die Tarifvertragsparteien neue Löhne ausgehandelt. |
Bundesweiter Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk | ||
seit 1. Januar 2016 | 12,95 Euro | |
Hinweis: Die beantragten Allgemeinverbindlicherklärungen können mit Rückwirkung ausgesprochen werden und gelten dann nicht mehr nur für die Mitglieder der Tarifparteien sondern für alle Betriebe.