
Archivbeitrag | Newsletter 2013Steigende Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
Gebäudereiniger streben Lohnangleichung für Ost und West an
Die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, haben sich darauf verständigt, den Mindestlohn für die rund 590.000 Beschäftigten der Branche in zwei Stufen zu erhöhen. Der Mindestlohn für die Innenreinigung steigt demnach am 1. Januar 2014 im Osten von 7,56 auf 7,96 Euro. Für die Ost-Fassadenreiniger soll ab 2014 ein Mindestlohn 10,31 und gelten.
Außerdem wollen die Tarifparteien weitere Schritte zur Angleichung der Löhne in Ost und West an. Spätestens ab Januar 2019 strebt man einheitliche Mindestlöhne an.
Gebäudereiniger | ||||
Mindestlohn Lohngruppe I (u.a. Innenreinigung) | Mindestlohn Lohngruppe 6 (u.a. Fassadenreinigung) | |||
ab 2014 | ab 2015 | ab 2014 | ab 2015 | |
Ost | 7,96 Euro | 8,21 Euro | 10,31 Euro | 10,63 Euro |
West | 9,31 Euro | 9,55 Euro | 12,33 Euro | 12,65 Euro |
Zweistufige Mindestlohnerhöhung auch bei den Dachdeckern
Auch für die Dachdecker gibt es ab kommendem Jahr einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks haben eine Anhebung der Mindestlöhne vereinbart.
Der Mindestlohn in Ost und West soll ab Januar 2014 von derzeit 11,20 Euro auf 11,55 Euro pro Stunde steigen. In einem zweiten Schritt wird der Mindestlohn ab Januar 2015 auf 11,85 Euro angehoben.
Dachdecker | Damit der Mindestlohn für alle Betriebe des Dachdeckerhandwerks gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze noch für allgemeinverbindlich erklären. | |||||
Mindestlohn ab 2014 | Mindestlohn ab 2015 | |||||
Ost+West | 11,55 Euro | 11,85 Euro |