Gebäudereinigerhandwerk
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Archivbeitrag | Newsletter 2013Steigende Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Gebäudereiniger streben Lohnangleichung für Ost und West an

Die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, haben sich darauf verständigt, den Mindestlohn für die rund 590.000 Beschäftigten der Branche in zwei Stufen zu erhöhen. Der Mindestlohn für die Innenreinigung steigt demnach am 1. Januar 2014 im Osten von 7,56 auf 7,96 Euro. Für die Ost-Fassadenreiniger soll ab 2014 ein Mindestlohn 10,31 und gelten.

Außerdem wollen die Tarifparteien weitere Schritte zur Angleichung der Löhne in Ost und West an. Spätestens ab Januar 2019 strebt man einheitliche Mindestlöhne an.

Gebäudereiniger 
Mindestlohn Lohngruppe I
(u.a. Innenreinigung) 
Mindestlohn Lohngruppe 6
(u.a. Fassadenreinigung)
ab 2014ab 2015ab 2014ab 2015
Ost7,96 Euro8,21 Euro10,31 Euro10,63 Euro
West9,31 Euro9,55 Euro12,33 Euro12,65 Euro
 

Zweistufige Mindestlohnerhöhung auch bei den Dachdeckern

Auch für die Dachdecker gibt es ab kommendem Jahr einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks haben eine Anhebung der Mindestlöhne vereinbart.

Der Mindestlohn in Ost und West soll ab Januar 2014 von derzeit 11,20 Euro auf 11,55 Euro pro Stunde steigen. In einem zweiten Schritt wird der Mindestlohn ab Januar 2015 auf 11,85 Euro angehoben.

Dachdecker  

Damit der Mindestlohn für alle Betriebe des Dachdeckerhandwerks gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze noch für allgemeinverbindlich erklären.

Mindestlohn
ab 2014
Mindestlohn
ab 2015
Ost+West11,55 Euro11,85 Euro