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Archivbeitrag | Newsletter 2013Seminar zum Themenkomplex "Mängelrechte" im Handwerk

Am 19. September, 17 bis 21 Uhr, findet im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, das Kompaktseminar "Mängelrechte im Handwerk" statt.

Das Thema ist ein "heißes Eisen", schließlich sorgen Mängel regelmäßig für Sorgenfalten bei Auftraggebern und Handwerkern. Oft ist unklar, wer welche Rechte und Pflichten hat. Schnell sind die Fronten verhärtet. Das frustriert den Auftraggeber und verhindert möglicherweise künftige Aufträge für das Unternehmen. Handwerker müssen in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und sich in der Rechtslage auskennen.

Handwerker müssen einen kühlen Kopf bewahren und die Rechtslage kennen

Die Seminarteilnehmer werden für den Themenkomplex sensibilisiert. Rechtsanwältin Isabellé Schunk informiert unter anderem zu den Themen Nacherfüllung, Vergütungsminderung oder Verjährung von Mängelansprüchen. Weiterhin wird geklärt, ob und wann ein Auftraggeber zur Abnahme der Leistung bei Vorliegen von Mängeln verpflichtet ist.

Inhalt

  • Begriffsbestimmung Sachmangel und Rechtsmangel nach §§ 633 ff. BGB
  • Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
  • Nacherfüllung, Aufwendungsersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung der Vergütung und Schadenersatz
  • Verjährung der Mängelansprüche
  • Haftung des Handwerkers für Schäden bei der Vertragsausführung durch eigene Mitarbeiter
  • Haftungsausschluss durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber?
  • Abtretung von Mängelrechten
  • Ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung bei Vorliegen von Mängeln verpflichtet?

Mehr Informationen gibt es bei Claudia Weigelt.

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Anfahrt Haus des Handwerks

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Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

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Fax 034291 30-25126

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