Büro, Akten, Unterlagen, Sekretariat, Abrechnung. Bild: Andrey Popov / stock.adobe.com
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Selbstverwaltung

Das Handwerk ist ein großer und vielschichtiger Wirtschaftszweig. Vom Staat hat das Handwerk die Chance erhalten, seine Geschicke selbst zu leiten. Das bedeutet, dass die Unternehmer durch die Handwerkskammer beispielsweise selbst bestimmen können, wie die Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen aussehen muss, um auch in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen. Die Kammer kann eine auf das Handwerk zugeschnittene Beratungsstruktur, Ausbildungsstätten und Interessenvertretung einrichten.

Die Selbstverwaltung ist eine der Kernaufgaben der Kammern in Deutschland und ist in der Handwerksordnung gesetzlich verankert. Zur Selbstverwaltung gehören folgende hoheitlichen Aufgaben:

  • Führung der Handwerksrolle,
  • Führung der Lehrlingsrolle,
  • Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen,
  • Regelung der Berufsausbildung,
  • Erlass von Prüfungsordnungen,
  • Bildung von Prüfungsausschüssen,
  • Durchführung von Prüfungen,
  • überbetriebliche Lehrlingsausbildung,
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
  • Formulierung von Stellungnahmen, Erstellen von Bescheinigungen und Begutachtungen,
  • Interessenvertretung,
  • Förderung des Handwerks,
  • Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.

Im Rahmen der Selbstverwaltung engagieren sich Handwerksunternehmer und Angestellte im Handwerk ehrenamtlich – trotz ihrer täglichen Aufgaben im Unternehmen. Sie sind unentbehrlich bei der Erfüllung der Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft und gestalten aktiv die Zukunft des Handwerks mit.