Schweiz - Frankenaufwertung bei Angebotsplanung berücksichtigen

Wer in der Schweiz Bau- oder Montagearbeiten auszuführen hat, sollte sich gut mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen, Steuerregelungen usw. vertraut machen. Arbeitszeitintensive Handwerksleistungen müssen nach den Schweizer Mindestlohnvorschriften abgerechnet werden, die in der Regel deutlich über den deutschen Löhnen liegen. Hinzu kommt die Aufwertung des Schweizer Franken durch die Abkopplung vom Euro, welche die Löhne in der Vergleichsrechnung zusätzlich steigen lässt. Bei der Vergleichsberechnung der Mindestlöhne ist jeweils der Monatsmittelkurs für den Entsendezeitraum zu verwenden. Die dem Lohnvergleich zugrunde zu legenden Wechselkurs sind der Internetseite der Eidgenössichen Steuerverwaltung zu entnehmen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist daher mit noch strengeren Kontrollen auf Baustellen zu rechnen. Die höheren Kosten für die Auftragsabwicklung in der Schweiz sollten Unternehmer bereits bei der Angebotsgestaltung berücksichtigen.

Unterstützung und Beratung zur Schweiz erhalten Unternehmen in der Handwerkskammer zu Leipzig bei Antje Barthauer.

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Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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