Schweiz: Einfuhranmeldung Neuerung ab 2016
Eine Neuerung ist zum Jahreswechsel für die Einfuhranmeldung von Waren in die Schweiz in Kraft getreten:
Seit 1. Januar 2016 ist diese Einfuhranmeldung nur noch mit Angabe der UID-Nummer möglich. Deutsche Unternehmen mit Warenlieferungen an Schweizer Unternehmen haben ohnehin Kenntnis über die entsprechende UID-Nummer des Kunden. Anders ist der Sachverhalt für deutsche Handwerksbetriebe, die Bau- und Montageaufträge mit Warenlieferungen an Privatkunden ausführen. Privatpersonen verfügen nämlich nicht über eine UID-Nummer. In diesem Fall, in dem an Privatkunden ohne UID geliefert wird, ist die sogenannte Pseudo-UID zu verwenden. Als Pseudo-UID sind folgenden Nummern zu verwenden:
- CHE222259895 (e-dec standard, NCTS),
- CHE222251936 (e-dec Web).
Weitere Informationen auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV.
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