Schweden - neue Verordnung Verpackungsmüll

Anfang des Jahres ist in Schweden eine neue Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, die anfallenden Mengen an Verpackungsabfall zu reduzieren, indem die Hersteller von verpackten Waren mehr Verantwortung für das Einsammeln und Recycling übernehmen müssen. Die neue Verordnung betrifft vor allem Hersteller von verpackten Waren aller Art, die auf dem schwedischen Markt vertrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Unternehmen in Schweden ansässig ist oder vom Ausland aus operiert und seine Produkte über Vertriebspartner oder direkt an schwedische Konsumenten verkauft.
 

Die neuen Regelungen treten in mehreren Schritten in Kraft

  • Hersteller müssen sich künftig bei der staatlichen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket) registrieren. Die Registrierung muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgt sein.
  • Bis inklusive 2020 sind die Hersteller verpflichtet, der Behörde Auskunft über ihre Ergebnisse in Sachen Sammlung, Wiederverwertung und Materialausnutzung geben.
  • Ab 2021 sind stattdessen die Sammel- und Recyclingsysteme wie beispielsweise FTI (förpacknings- och tidningsinsamlingen) dafür verantwortlich, ihre eingesammelten Verpackungsmengen an Naturvårdsverket zu melden.
  • Für Hersteller gilt ab 2021 die Pflicht, Naturvårdsverket einen Bericht über die auf dem schwedischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zukommen zu lassen.
  • Ebenfalls ab 1. Januar 2021 müssen alle Hersteller eine jährliche Kontrollgebühr von 500 Schwedischen Kronen an Naturvårdsverket entrichten. Bei Missachtung der Fristen für die Meldung von Informationen an die Behörde kann eine Strafgebühr von 10.000 Kronen fällig werden.

Quelle: Deutsch-Schwedische Handelskammer

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